Nahaufnahme eines Spielplatzes im Grünen

Kindertagesstätten

In der Stadt Langenau und ihren Teilorten bieten derzeit 12 städtische Kindertagesstätten und zwei Kindertagesstätten in freier Trägerschaft Platz für über 800 Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren. Um den Wünschen und Bedürfnissen der Familien bestmöglich gerecht zu werden, bieten wird verschiedene Betreuungsformen an.

Zentrale Vormerkung für einen Kita-Platz

Seit dem 01.12.2020 müssen alle Kinder online über die Zentrale Vormerkung für die Kitas vorgemerkt werden. Ihre Ansprechpartnerin für die Vormerkung ist Daniela Veith (07345 9622-344 oder bildung(at)langenau.de).

  • Jedes Kind kann nur einmal und nach der Geburt vorgemerkt werden.
  • Für eine Krippenbetreuung müssen Sie sich mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin vormerken lassen.
  • Kinder, die im kommenden Kindergartenjahr aufgenommen werden sollen, müssen bis 1. März vorgemerkt werden.
  • Es werden nur Kinder aufgenommen, die in Langenau mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sollten Sie erst noch zu ziehen, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis einreichen. Dieser kann durch die Kopie des Miet- oder Kaufvertrages oder durch die Absichtserklärung Zuzug Stadt Langenau erfolgen.
  • Die Elternbeiträge entnehmen Sie der aktuellen Übersicht.
  • Es können max. 3 Kitas in der bevorzugten Reihenfolge angegeben werden.
  • Das Datum der Vormerkung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe.
  • Über den genauen Aufnahmetermin werden die Eltern von der Kindertagesstätte rechtzeitig schriftlich informiert.
  • Es gibt keine zentrale Warteliste und keine zentrale Platzvergabe bei der Stadt Langenau. Das Kita-Portal dient zur Vermittlung und Organisation von Plätzen bei den Kindertageseinrichtungen. Das Platzangebot und der Betreuungsvertrag nach Platzvermittlung wird durch die Kita-Leitung direkt durchgeführt.

Link zur Registrierung und Login: Zentrale Vormerkung


Hinweise zu Ganztagesplätzen

Damit die Stadt Langenau zukünftig den Anspruch auf einen Ganztagesplatz der berufstätigen Eltern gewährleisten kann, muss der Bedarf nachgewiesen und bei der Zentralen Vormerkung angegeben werden. Hierzu verwenden Sie bitte ausschließlich unser Formular Arbeitgeberbescheinigung und beachten die Hinweise auf Seite 2 im Formular. Bei Geschwisterkindern/Zwillingen reicht eine Arbeitgeberbescheinigung pro Elternteil oder Sorgeberechtigten aus. Bitte vermerken Sie auf der Arbeitgeberbescheinigung im Feld alle Namen Ihrer Kinder.

  • Als berufstätig gilt der Nachweis einer Beschäftigung von mindestens 16 Stunden pro Woche je Elternteil oder Lebenspartner. Ebenfalls anerkannt werden befristete Arbeitsverträge, berufliche Maßnahmen, eine Schul- oder Hochschulbildung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten nach Aufnahme des Kindes.
  • Der Nachweis muss belegen, dass die Arbeitszeit der Alleinerziehenden bzw. beider Elternteile eine Versorgung über die Mittagszeit notwendig macht.
  • Elternzeit gilt nicht als Berufstätigkeit.
  • Ein Wegfall des Anspruchs auf einen Ganztagesplatz ist der Leitung der Kindertagesstätte un-verzüglich anzuzeigen. Nutzen Sie dazu das Formular Änderungsmitteilung Kita Langenau.
  • Beim Übergang von Krippen in den Kindergarten muss erneut ein Ganztagesplatz über die      Zentrale Vormerkung beantragt werden. Dabei muss eine neue Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt werden (auch wenn sich am Arbeitsverhältnis nichts geändert hat).
  • Der Träger kann in begründeten Einzelfällen eine Abweichung von diesen Kriterien zulassen.
  • Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise zur Arbeitgeberbescheinigung (Seite 2).
  • Falsche Angaben in den Arbeitgeberbescheinigungen können zum Verlust des Ganztagesplatzes führen.


Bestell- und Bezahlsystem „mampf"
(Nur bei Ganztagesplätzen)

Bei einer gebuchten Ganztagesbetreuung besteht die Verpflichtung zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung. Die Mittagsverpflegung muss über das Bestell- und Bezahlsystem „mampf" beantragt werden. Hierzu finden Sie eine Anleitung zum Kita-Essen „mampf". Für die Bearbeitung wird eine Einzugsermächtigung im Original benötigt (bitte in der eigenen Einrichtung abgeben). Wichtige Informationen zu den Themen Abo-Essen (Freischaltung Konto), Einzugsbetrag, Stornierung, Abwesenheiten und Wechsel von Kita in Grundschule entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.

Link zur Registrierung und Login

Kita Albeck, Kita Freisteg, Kita Göttingen, Kita Hörvelsingen, Kita Klinkentor, Kita Öchslesmühlbach, Kita Panorama, Kita Reutte, Kita Steinhäusle, Kita Wörth: login.mampf1a.de/langenau-grundschule

Kita Albecker-Tor: login.mampf1a.de/langenau-ats

Kindertagespflege

  • Die Kindertagespflege ist ein professionelles, öffentliches und familiäres Betreuungsangebot. Sie hat wie die Kindertagesstätten einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Als gleichwertige Alternative zu Kindertageseinrichtungen unterstützt sie Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen.

    Ganz auf die Bedürfnisse der Familien abgestimmt, vermittelt der Tagesmütterverein Alb-Donau-Kreis qualifizierte Tagespflegepersonen. Auf der Webseite finden Sie alle Informationen über den Verein und seine Aufgaben sowie sämtliche Inhalte rund um die Themen Kindertagespflege, Tagespflegepersonen und Vermittlung.

    Der Ausschuss für Soziales und Verwaltung des Gemeinderats der Stadt Langenau hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 den Zuschuss für die Betreuung im Rahmen der Tagespflege wie folgt beschlossen:
    • Für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren wird ein freiwilliger städtischer Zuschuss in Höhe von 2 Euro pro Betreuungsstunde bewilligt (maximal 300 Euro/Monat), solange sie keinen Kleinkindplatz in einer Kita belegen.
    • Der Zuschuss wird in gleichem Umfang auch für Kinder unter 1 Jahr gewährt, wenn Alleinerziehende berufstätig sind oder die Sorgeberechtigten beziehungsweise die Alleinerziehenden wegen ihrer Aus- oder Weiterbildung eine Tagespflege benötigen. Der Bedarf muss nachgewiesen werden, zum Beispiel durch Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag, Immatrikulation und Nachweis über Arbeitszeiten.

    Die Auszahlung erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten (PDF) an die Tagesbetreuungsperson. Die Tagesmutter muss über den Tagesmütterverein Alb-Donau-Kreis vermittelt werden bzw. an einem Einführungsseminar des Vereins teilgenommen haben sowie seine Beratung und Fortbildung in Anspruch nehmen (Pflegeerlaubnis). Die Auszahlung erfolgt aufgrund des Stundennachweises direkt an die Tagesbetreuungsperson, maximal 6 Monate rückwirkend.

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