Baugebiete
Die Stadt Langenau versucht sowohl in der Kernstadt als auch in den Stadtteilen vorwiegend für junge Familien Bauplätze zur Verfügung zu stellen. Folgende Baugebiete existieren aktuell:
Die bisherige Vergaberichtlinie sowie die Interessentenliste wurden durch Beschluss des Gemeinderats aufgehoben. Um den Bauplatzbewerberinnen und Bewerbern eine möglichst hohe Rechtssicherheit bei der Bauplatzvergabe zu gewährleisten, wurde vom Gemeinderat das Verfahren angepasst und in der Sitzung am 25. Mai 2023 die Vergaberichtlinien für Wohnbauplätze neu gefasst. Diese Richtlinie soll künftig sowohl in der Kernstadt, als auch in den Ortsteilen Anwendung finden.
Ausschreibung, Bewerbung und Vergabe werden über die Plattform Baupilot abgewickelt. Dort sind auch alle Informationen zu den Bauplätzen sowie zum Bewerbungsverfahren zu finden.
Neubaugebiet „Breiter Weg III/Beim Sankt Jakobsweg"
Im Nordwesten von Langenau, entlang des „Breiten Weges", wurden seit dem Jahr 2011 drei Bauabschnitte der Neubaugebiete mit der Bezeichnung „Breiter Weg/Bei der Hutlade" und „Breiter Weg II“ erschlossen.
Der 1. Bauabschnitt des neuen Baugebiets "Breiter Weg III/Beim Sankt Jakobsweg", das unmittelbar an das letzte Baugebiet "Breiter Weg II" anschließt, wurde im Zeitraum vom 21. Juli 2023 bis 14. August 2023 vermarktet.
Das Bewerbungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen, die Rangfolge der eingegangenen Bewerbungen steht unter folgendem Link zum Download bereit:
Auswertung der Bauplatzbewerbungen im Baugebiet „Breiter Weg III – Beim Sankt Jakobsweg".
Vermarktung Mehrfamilienhausbauplätze
Ebenfalls steht im vorgenannten Baugebiet ein Grundstück zur Vermarktung, auf welchem laut Bebauungsplan eine Mehrfamilienhausbebauung vorgesehen ist.
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen der beiden Richtlinien "Richtlinie zur Vergabe von Baugrundstücken für Mehrfamilienhäuser" und "Richtlinie zur Vergabe von Baugrundstücken für Baugruppen" in der Stadt Langenau.
Interessierte Bewerber können sich die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen Baugruppe, Bewerbungsbogen Investoren), sowie die Vergaberichtlinien und weitere Informationen wie Lageplan, Aufteilungsplan und wesentliche Eckpunkte des Grundstückskaufvertrags unter den entsprechenden Punkten herunterladen.
Bewerbungsphase Investoren: 8. Juli 2024 bis 16. September 2024
Bewerbungsphase Baugruppe: 8. Juli 2024 bis 28. Oktober 2024
Baugebiet "Rücken" in Albeck
Das Baugebiet „Rücken“ liegt in östlicher Verlängerung zum vorherigen Baugebiet "Hasenbergle".
Das Bewerbungsverfahren 2023 ist inzwischen abgeschlossen. Die nächste Vergabe findet voraussichtlich im 4. Quartal 2024 statt.
Aktueller Lageplan (PDF) des Baugebietes.
Die Rangfolge des aktuell abgeschlossenen Bewerbungsverfahren steht unter folgendem Link zum Download bereit.
Veröffentlichung der Rangfolge Albeck "Rücken" und Göttingen "Heckenanger".
Baugebiet "Heckenanger", Teil III in Göttingen
Im Göttinger Baugebiet "Heckenanger", am Ortseingang aus Richtung Langenau östlich der Hauptstraße, wurden im Jahr 2018 15 Bauplätze erschlossen.
Das Bewerbungsverfahren 2023 ist inzwischen abgeschlossen. Die nächste Vergabe findet voraussichtlich im 4. Quartal 2024 statt.
Aktueller Lageplan (PDF) des Baugebietes.
Die Rangfolge des aktuell abgeschlossenen Bewerbungsverfahren steht unter folgendem Link zum Download bereit.
Veröffentlichung der Rangfolge Albeck "Rücken" und Göttingen "Heckenanger".
Baugebiet "Westlicher Ortsrand" in Hörvelsingen
Im Jahr 2021 wurde das Baugebiet "Westlicher Ortsrand" erschlossen. Von den insgesamt 4 Bauplätzen für Einfamilien- bzw. Doppelhäuser wurden 3 vermarktet. Aktuell sind keine weiteren Bauplätze verfügbar!
Grundsätzliches zum Erwerb eines städtischen Bauplatzes:
Bei Interesse am Erwerb eines städtischen Bauplatzes besteht die Möglichkeit, sich digital zu über die Plattform Baupilot baupilot.com - Das Bauplatzportal für Deutschland zu bewerben
Die Zuteilung der städtischen Bauplätze erfolgt immer nach den vom Gemeinderat festgelegten Kriterien nach der Vergaberichtline in der Fassung vom 25. Mai 2023.
Für weitere und ergänzende Informationen zu diesem Thema steht Ihnen bezüglich der Baugebiete in der Kernstadt Langenau der stellvertretende Kämmerer Robert Keck, gerne auch telefonisch unter 07345 9622-220, oder per E-Mail zur Verfügung; bezüglich der Bauplätze in den Stadtteilen setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Ortsverwaltung in Verbindung.
- Ortsverwaltung Albeck, Ortsvorsteher Walter Wiedenmann Telefon 07345 9622-130
- Ortsverwaltung Göttingen, stellvertretende Ortsvorsteherin Cornelia Wiest Telefon 07345 9622-160
- Ortsverwaltung Hörvelsingen, Ortsvorsteherin Martina Röscheisen Telefon 07345 9622-170
Bodenrichtwerte
Unter dem Bodenrichtwert versteht man den Quadratmeterpreis für einen unbebauten Boden, der als Durchschnittswert aus den getätigten Grundstücksverkäufen abgeleitet wird. Dieser Wert wird in Zweijahresabständen durch den Gutachterausschuss ermittelt. Graphisch dargestellt werden die Bodenrichtwerte in den sogenannten Bodenrichtwertkarten.
Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses befindet sich seit 01.02.2021 bei der Stadt Ehingen, Lindenstraße 22-24, 89574 Ehingen.
(www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss)
Online-Mietenberechner
Mit dem Online-Mietenrechner (Mietspiegel ab 01.07.2024) kann für jede Wohnung in Langenau die ortsübliche Vergleichsmiete errechnet werden. Die Berechnung der Vergleichsmiete der Vorjahre kann über den Online-Mietenrechner (Mietspiegel 2022) errechnet werden.
Folgende Angaben sind hierzu erforderlich:
- Bei der ersten Maske ist die Anschrift des Objekts und die Wohnfläche einzugeben
- Bei der zweiten Maske geben Sie bitte das Alter des Objekts ein
- Bei der dritten Maske wird gefragt, ob es sich um ein vollsaniertes Gebäude mit Baujahr vor 1980 oder um ein Gebäude mit Baujahr vor 1975 ohne Modernisierungsmaßnahmen handelt. Falls keines der genannten Merkmale erfüllt ist bitte die nächste Seite aufrufen.
- Bei der vierten Maske wird unterschieden ob sich das Objekt in Langenau oder in den Ortsteilen befindet.
Die nachfolgenden Masken betreffen Ausstattungsmerkmale der Wohnung. Bitte überprüfen Sie inwieweit bei Ihrer Wohnung die Merkmale im einzelnen vorliegen.
Nach den Ausstattungsmerkmalen errechnet der Mietenberechner unter Berücksichtigung der Basismiete und den Zuschlägen und Abschlägen die ortsübliche Vergleichsmiete.
Bei Rückfragen steht Ihnen Martin Hofstätter unter der Telefonnummer 07345 9622-270 gerne zur Verfügung.