Startseite Aktuelles Förderprogramm für Mehrwegwindeln

Förderprogramm für einen einmaligen Zuschuss  von Mehrwegwindeln

1.Förderzweck

Die Stadt Langenau bezuschusst den Kauf von Mehrwegwindeln.

2. Antragsberechtigte Personen

Antragsberechtigt sind erziehungsberechtigte Personen von Kindern bis zum Alter von 3 Jahren, die ihren melderechtlichen Wohnsitz in Langenau haben.

3. Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss beträgt einmalig 50,00 Euro.

4. Beantragung des Zuschusses

Für die Zuschussbeantragung steht ein Antragsformular zur Verfügung. Der Zuschuss wird auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung überwiesen.

 

Beantragt wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 50,00 Euro für den Kauf von Mehrwegwindeln

Die Rechnung muss mindestens 100,00 Euro betragen und hochgeladen werden.

maximale Dateigröße: 2 MB
 

Auszahlung des Zuschusses:

Der Zuschuss soll an folgende Bankverbindung ausbezahlt werden:

 

*) Pflichtfeld

Hinweis: Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die antragstellende Person versichert die Richtigkeit der oben gemachten Angaben.

Hinweis gem. DSGVO: Die antragstellende Person – Erziehungsberechtigte Person – ist damit einverstanden, dass die Stadt Langenau die hier erhobenen Daten zur Richtigkeit der oben gemachten Angaben speichert und weiterverarbeitet. Die Stadt Langenau versichert, das die o.g. Daten nur zur Bearbeitung dieses Antrags verwendet werden. Die Informationspflichten gemäß Art.13 DSGVO sind Bestandteil des Antrags.

 

Bitte belassen Sie dieses Feld unverändert.
 
Direkt nach oben