1.Förderzweck
Die Stadt Langenau bezuschusst den Kauf von Mehrwegwindeln.
2. Antragsberechtigte Personen
Antragsberechtigt sind erziehungsberechtigte Personen von Kindern bis zum Alter von 3 Jahren, die ihren melderechtlichen Wohnsitz in Langenau haben.
3. Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss beträgt einmalig 50,00 Euro.
4. Beantragung des Zuschusses
Für die Zuschussbeantragung steht ein Antragsformular zur Verfügung. Der Zuschuss wird auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung überwiesen.