Das Amtsblatt Heimat Rundschau vor dem Langenauer Rathaus im Sonnenschein

Nachricht

Abschlagszahlung für Wassergebühren und Abwassergebühren


Die Höhe der Abschläge sind auf dem letzten Gebührenbescheid im Block Fälligkeitstermine ausgewiesen oder wurden bei Neuanlagen gesondert mitgeteilt.
Das Steueramt weist darauf hin, dass die Vorauszahlungen zum oben genannten Termin ohne erneuten Bescheid (Zahlungsaufforderung) zur Zahlung fällig sind.

Die Stadtkämmerei bittet dringend, diesen Termin einzuhalten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.
Bei gleichzeitiger Bezahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren bittet die Stadtkasse unbedingt das jeweilige Kassenzeichen anzugeben, da sonst eine korrekte Verbuchung nicht möglich ist.

Sofern ein SEPA-Basislastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilt wurde, wird die Stadtkasse den Abschlag termingerecht abbuchen. Das Einzugsverfahren erleichtert die Zahlung.
Vordrucke sind bei der Stadtkasse, im BürgerBüro, den Ortsverwaltungen und im Internet unter www.langenau.de erhältlich.

Direkt nach oben