Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Lebenslage

Miete

Corona-Informationen:

  • Mieterinnen und Mieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien, die infolge der Pandemie ihren Zahlungsverpflichtungen im Zeitraum von 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht nachkommen können, werden vor Kündigungen geschützt. Die Miete muss aber weiter gezahlt werden.
  • Außerhalb des Mietrechts gilt: Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten einen Zahlungsaufschub bei bestimmten fortlaufenden Verpflichtungen, soweit die Zahlung ihren angemessenen Lebensunterhalt gefährden würde. Ebenso erhalten Kleinstunternehmen einen Leistungsaufschub bei bestimmten fortlaufenden Verpflichtungen, wenn sie die Leistung aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht erbringen können oder durch die Leistung ihre wirtschaftlichen Grundlagen gefährdet wären; der Lohn der Arbeitnehmer muss aber jedenfalls gezahlt werden. Dadurch soll vor allem eine unterbrechungsfreie Versorgung mit Leistungen der Grundversorgung sichergestellt werden, wie zum Beispiel mit Strom, Gas und Telekommunikationsleistungen.
  • Zudem erhalten Sie einen mindestens dreimonatigen Zahlungsaufschub bei Darlehensverträgen, wenn Sie aufgrund der COVID-19-Pandemie Einnahmeausfälle haben und deshalb die Zahlung nicht unter zumutbaren Bedingungen leisten können.

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Unabhängig davon, ob Sie ein Haus oder eine Wohnung mieten möchten, müssen Sie vor und nach Abschluss des Mietvertrags einige wichtige Punkte beachten. Auf den folgenden Seiten finden Sie grundlegende Informationen zu diesem Thema. Im Zweifelsfall sollten Sie sich dennoch von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beziehungsweise einer Mietervereinigung beraten lassen.

Was Sie bei der Wohnungssuche berücksichtigen sollten, erfahren Sie im Kapitel "Tipps für die Wohnungssuche". Hier erhalten Sie Informationen,

  • wo Sie Wohnungsangebote finden und
  • was ein Mietspiegel und
  • was ein Energiepass ist.

Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, die Ihren Vorstellungen entspricht, müssen Sie mit dem Vermieter einen Mietvertrag abschließen.

Um gegen Schadensfälle abgesichert zu sein, ist es empfehlenswert, Versicherungen abzuschließen.

Sozialmietwohnungen unterliegen einer Miet- und Belegungsbindung. Die Vermietung der geförderten Wohnungen erfolgt nur an Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete günstigen Sozialmietwohnung.

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