Meldebescheinigung beantragen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung angemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Beispielsweise für:
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer
- Antrag auf Eheschließung
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie z.B. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Meldebescheinigung beantragen
- PDF-Formular zum Ausdrucken Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde (PDF)
keine
Sie müssen die Ausstellung der Meldebescheinigung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie können eine Person zur Beantragung und Abholung der Meldebescheinigung bevollmächtigen.
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Vollmacht, Pass oder Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
keine
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Eine Bescheinigung aus dem Melderegister kostet 7,- Euro.
Für Sozialleistungen wie z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld, Anträge beim Jobcenter ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.
Keine
- § 18 Meldebescheinigung