Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen

Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen Sie von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen anbieten oder Bestellungen annehmen. Wanderlager fallen unter das Reisegewerbe.

Hinweis: Als feste Verkaufsstelle kommen zum Beispiel infrage:

  • kurzzeitig angemietete Ladenlokale,
  • Räume in Hotels und Gaststätten,
  • Zelte,
  • Stadthallen und sonstige Hallen.

Auch der Verkauf vom Lkw, vom Schiff oder von anderen Fahrzeugen aus gilt als Wanderlager. Das Fahrzeug muss während des Verkaufs fest stehen oder fest liegen.

Achtung: Betreiben Sie die Veranstaltung über einen längeren Zeitraum (z.B. über sechs Wochen) im selben Raum, kann dies als stehendes Gewerbe angesehen werden. Dann müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Stadt- oder Gemeindeverwaltungdes vorgesehenen Orts, an dem das Wanderlager stattfinden soll

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Voraussetzungen

Erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle.

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Verfahrensablauf
Das Wanderlager müssen Sie beim Verwaltungsverband Langenau anzeigen.
Bei Fragen wenden sie sich bitte an den dort zuständigen Mitarbeiter.
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