Stadt muss Vorrangflächen bewerten, um Ausbau mitsteuern zu können
Der Ausbau der Windenergie ist gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, die Energieversorgung in Deutschland unabhängiger und klimafreundlicher zu gestalten. Auch der Regionalverband Donau-Iller muss mindestens 1,8 Prozent seiner Fläche als sogenannte Vorrangflächen für Windkraft ausweisen. Ausschließlich diese Flächen sollen künftig für Windenergie nutzbar sein – außerhalb davon dürfen keine neuen Windräder mehr gebaut werden. Die Vorrangflächen dienen also auch der Steuerung.
„Die Stadt Langenau unterstützt dieses Ziel grundsätzlich und hat sich daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten konstruktiv in das Planungsverfahren eingebracht. Wir müssen aber die Belange unserer Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich vertreten“, erklärt Bürgermeisterin Daria Henning.
Teilfortschreibung Windenergie – Planungsausschuss berät über geänderte Gebietskulisse
Die Teilfortschreibung Windenergie ist einen weiteren Schritt vorangekommen. Der Planungsausschuss hat die Empfehlung an die Verbandsversammlung erteilt, die geänderte Gebietskulisse zu beschließen. Ein wichtiger Pfeiler der Energiewende ist die Windkraft. Um einen zügigen Ausbau der Windenergie in der Region zu ermöglichen und der Windenergie mehr Raum zu geben, wird das Kapitel Windenergie im Regionalplan fortgeschrieben. Der Planungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung die geänderte Gebietskulisse vorberaten. Im Vorfeld hat die Geschäftsstelle des Verbandes die im ersten Anhörungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen gesichtet und bearbeitet. Die Auswertung der Stellungnahmen bewirkt eine Reduktion der gebietlichen Festlegungen von 16.000 Hektar vor der ersten Anhörung auf nun 12.500 Hektar. Dies entspricht etwa 2,3 % der Regionsfläche. Werden die Bundesländer einzeln betrachtet, liegt der Anteil an Windvorranggebieten im baden-württembergischen Regionsteil bei circa 2,7 % (7.800 Hektar) und im bayerischen Regionsteil bei circa 1,8 % (4.700 Hektar).
Die Vorgaben des Bundes sehen vor, dass bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesfläche als Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen werden. Diese Vorgabe hat das Land Baden-Württemberg gleichmäßig auf alle Regionen übertragen. Im Rahmen der Regionalen Planungsoffensive soll die Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergie bereits bis Ende 2025 abgeschlossen werden. Von der bayerischen Landesregierung wurde bislang das Flächenziel von mindestens 1,1 % der Regionsfläche bis Ende 2027 vorgegeben. Wie die Flächenbeitragswerte bis Ende 2032 auf die einzelnen Regionen verteilt werden, ist noch nicht abschließend geregelt. Für den bayerischen Teil der Region Donau-Iller steht aber ein Flächenziel von 2,0 % im Raum.
In der Sitzung des Planungsausschusses hat der Günzburger Landrat Dr. Hans Reichhart den Antrag gestellt, dass sich der Regionalverband Donau-Iller für den bayerischen Regionsteil zunächst am Flächenziel von 1,1 % der Regionsfläche orientiert. Für diesen Antrag fand sich jedoch nach einer umfangreichen Diskussion keine Mehrheit. Stattdessen wird der Verbandsversammlung die vorberatene geänderte Gebietskulisse zum Beschluss vorgeschlagen. Einzig zu bestimmten Einzelflächen werden noch Abstimmungen erfolgen. Ein zweites Anhörungsverfahren, das sich dann nur noch auf die geänderten Bereiche beziehen wird, soll im Herbst erfolgen.
Vorranggebiete sollen ausgewiesen werden
Windkraft: Regionalverband hat erste Anhörung abgeschlossen – Stellungnahme der Stadt kaum berücksichtigt
Wie geht es mit dem Ausbau der Windkraft in Langenau weiter? Auch der Regionalverband Donau-Iller muss gesetzliche Vorgaben erfüllen und mindestens 1,8 Prozent seiner Fläche als Vorrangflächen für Windkraft ausweisen. Das erste Anhörungsverfahren ist abgeschlossen. Genauso wie die anderen Kommunen konnte die Stadt Langenau Stellung nehmen zur Teilfortschreibung des Regionalplans.
Die Stadt Langenau unterstützt das Ziel, die Energieversorgung unabhängiger und klimafreundlicher zu gestalten. Der Regionalverband ist dafür zuständig, jene Flächen zu definieren, die vorrangig für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen sollen. Die Stadt Langenau hat als Teil des Verfahrens eine Stellungnahme abgegeben, die der Regionalverband nun ausgewertet und der Planungsausschuss vorberaten hat. Entscheiden wird die Verbandsversammlung.
Regionalverband bewertet Stellungnahme
Der Langenauer Gemeinderat hatte folgende Hinweise beschlossen:
- Das Gebiet Lichtenberg – Bernstadt/ Langenau (Nummer 21-022) wird als geeignet eingeschätzt. Dieses Areal bleibt auch nach dem ersten Anhörungsverfahren ein Vorranggebiet.
- Für das Gebiet Göttingen –Thalfingen (Nummer 21-01C) wird eine Verkleinerung gewünscht, insbesondere im nördlichen Bereich in Richtung Albeck. Hier sollen die kleinere, nördlich der Stromleitung gelegene Teilfläche und das nördliche Waldstück entfallen. Diese Hinweise hat der Regionalverband nicht berücksichtigt.
- Im Gebiet Hörvelsingen (Nummer 21-07F) hält die Stadt eine Teilfläche südlich von Witthau für sinnvoll. Nördliche Teilgebiete sollten nach dem Wunsch des Gemeinderats entfallen. Der Regionalverband hat nun das gesamte Gebiet gestrichen.
- Das Gebiet Langenau-Birkenbühl (Nummer 21-023) hatte der Langenauer Gemeinderat nicht zur Ausweisung empfohlen. Der Regionalverband verkleinert das Areal zwar etwas, hält aber an der Vorrangfläche fest.
Weiteres Vorgehen
Nachdem der Planungsausschuss des Regionalverbands vorberaten hat wird in der Verbandsversammlung hierüber beschlossen. Anschließend ist ein zweites Anhörungsverfahren vorgesehen. Dieses beschränkt sich allerdings auf die geänderten Gebiete. Die endgültige Entscheidung des Regionalverbands wird im Herbst 2025 erwartet.