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Sanierungsgebiet „Altstadt“ – Förderung für private und öffentliche Maßnahmen

Die Stadt Langenau treibt die städtebauliche Erneuerung im Bereich „Altstadt“ weiter voran. Bereits 2019 wurde ein Neuaufnahmeantrag in die Städtebauförderung gestellt – mit positivem Bescheid im April 2020. Seither laufen die Planungen und Umsetzungen in enger Zusammenarbeit mit der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH sowie dem Planungsbüro Groß.

Ziel ist es, den historischen Stadtkern nachhaltig zu stärken: durch die Modernisierung privater Gebäude, die Umnutzung von Leerständen, energetische Sanierungen, aber auch durch Maßnahmen im öffentlichen Raum. Der förmlich festgelegte Durchführungszeitraum der Sanierung endet voraussichtlich im Jahr 2029.

Der Gemeinderat hat bereits im Juni 2020 die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung sowie die Sanierungssatzung mit Gebietsabgrenzung beschlossen. Seitdem wurden bei allen betroffenen Grundstücken entsprechende Sanierungsvermerke im Grundbuch eingetragen.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet bieten sich attraktive Fördermöglichkeiten.

Zuschüsse gibt es unter anderem für:

  • den Abbruch nicht erhaltenswerter Gebäude (bis zu 100 % der Abbruchkosten, maximal 50.000 Euro)
  • umfassende Modernisierungsmaßnahmen (30 % der förderfähigen Kosten, ebenfalls bis 50.000 Euro, in Einzelfällen mehr)
  • energetische Maßnahmen, auch in Kombination mit Kreditanstalt für Wiederaufbau-Förderung
  • ausgewählte Eigenleistungen

Auch steuerliche Sonderabschreibungen können in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde und ein entsprechender Vertrag mit der Stadt abgeschlossen wird.

So funktioniert der Weg zur Förderung:

  • Kontaktaufnahme: Erste Anlaufstelle ist Herr Uwe Geiße von der Kämmerei
    (Telefon 07345 9622-260).
  • Kostenlose Erstberatung: Die Beratung erfolgt durch das Planungsbüro Groß sowie die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH.
  • Vertragsschluss: Nach Prüfung der Förderfähigkeit wird vor Beginn der Maßnahme ein Vertrag mit der Stadt abgeschlossen.
  • Umsetzung mit Förderung: Bereits während der Bauphase sind Abschlagszahlungen möglich. Nach Fertigstellung erfolgt die Auszahlung des vollen Zuschusses und die Ausstellung einer Steuerbescheinigung.

Häufig gestellte Fragen

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