Löwenzahn wächst aus Steckdose
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Förderprogramm für einen einmaligen Zuschuss für die Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen

1. Förderzweck

Die Stadt Langenau bezuschusst die Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Balkonsolaranlagen) mit einer Mindestleistung von 250 Watt bis zu einer Maximalleistung von 600 Watt. Die Anlage muss an einem Gebäude in Langenau oder einem Ortsteil errichtet werden. Bezuschusst werden Fotovoltaikanlagen, die nach dem 13.02.2023 installiert wurden.

2. Antragsberechtigte Personen

Antragsberechtigt sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Langenau haben.

3. Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss beträgt einmalig 100 Euro je Modul. Pro Grundstück können maximal 2 Module gefördert werden. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.

4. Fördervoraussetzung

Die antragstellende Person legt dem Förderantrag eine Rechnung über die Photovoltaikanlage sowie die Anmeldung der Anlage beim Marktstammdatenregister vor.  Dem Förderantrag ist zudem ein Foto über die installierte Anlage beizufügen. Die antragstellende Person bestätigt auf dem Antragsformular die Richtigkeit der Installation der Photovoltaikanlage.

Bei einer Installation in einer Mietwohnung beziehungsweise in einer Eigentumswohnung ist die Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft erforderlich.

5. Beantragung des Zuschusses

Für die Zuschussbeantragung steht ein Antragsformular zur Verfügung. Der Zuschuss wird auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung überwiesen.

Antrag auf einen Zuschuss für die Installation einer steckerfertigen Photovoltaikanlage (Balkonsolaranlage)

Es wird ein Zuschuss für die Installation einer steckerfertigen Photovoltaikanlage beantragt:

Antragstellende Person

Standort:*

Beantragt wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 100 € pro Modul für die Installation einer steckerfertigen Fotovoltaikanlage.

maximale Dateigröße: 2 MB
maximale Dateigröße: 2 MB
maximale Dateigröße: 2 MB

 Bei einer Installation in einer gemieteten Wohnung bzw. einer Eigentumswohnung

maximale Dateigröße: 2 MB

Auszahlung des Zuschusses

Der Zuschuss soll an folgende Bankverbindung ausgezahlt werden:

Hinweis: Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die antragstellende Person versichert die Richtigkeit der oben gemachten Angaben.

Hinweis gemäß DSGVO: Die antragstellende Person ist damit einverstanden, dass die Stadt Langenau die hier erhobenen Daten zur Richtigkeit der oben gemachten Angaben speichert und weiterverarbeitet. Die Stadt Langenau versichert, das die oben genannten Daten nur zur Bearbeitung dieses Antrags verwendet werden. Die Informationspflichten gemäß Art.13 DSGVO sind Bestandteil des Antrags.

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