1. Förderzweck
Die Stadt Langenau bezuschusst die Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Balkonsolaranlagen) mit einer Mindestleistung von 250 Watt bis zu einer Maximalleistung von 600 Watt. Die Anlage muss an einem Gebäude in Langenau oder einem Ortsteil errichtet werden. Bezuschusst werden Fotovoltaikanlagen, die nach dem 13.02.2023 installiert wurden.
2. Antragsberechtigte Personen
Antragsberechtigt sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Langenau haben.
3. Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss beträgt einmalig 100 Euro je Modul. Pro Grundstück können maximal 2 Module gefördert werden. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.
4. Fördervoraussetzung
Die antragstellende Person legt dem Förderantrag eine Rechnung über die Photovoltaikanlage sowie die Anmeldung der Anlage beim Marktstammdatenregister vor. Dem Förderantrag ist zudem ein Foto über die installierte Anlage beizufügen. Die antragstellende Person bestätigt auf dem Antragsformular die Richtigkeit der Installation der Photovoltaikanlage.
Bei einer Installation in einer Mietwohnung beziehungsweise in einer Eigentumswohnung ist die Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft erforderlich.
5. Beantragung des Zuschusses
Für die Zuschussbeantragung steht ein Antragsformular zur Verfügung. Der Zuschuss wird auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung überwiesen.