Der Marktplatz in Langenau mit grünem Baum und den Rathäusern im Hintergrund

Sachgebiet

Umwelt-Förderprogramm-Streuobstbau

Hier wird die Anpflanzung von bewährten hochstämmigen Äpfel-, Birnen- und Zwetschgenbäume gefördert. Die Stadt übernimmt die Kosten für die Bäume einschließlich der Kosten für einen Stützpfahl und einen Verbissschutz. Zu den berechtigten Personen gehören private Grundstückseigentümer und landwirtschaftliche Betriebe.

1. Art der Förderung

Gefördert werden Anpflanzungen von bewährten hochstämmigen Apfel-, Birnen- und Zwetschgenbäumen. Die Stadt übernimmt die Kosten für die Bäume einschließlich der Kosten für einen Stützpfahl und einen Verbissschutz.

2. Berechtigter Personenkreis

Private Grundstückseigentümer und landwirtschaftliche Betriebe.

3. Fördervoraussetzungen

Gefördert wird nur in der Feldflur und Ortsrandlage, ausgenommen sind sämtliche Grundstücke im Innerortsbereich. Nicht gefördert wird der gewerbliche Obstbau.
Vorrangig sollen Nach- und Ergänzungspflanzungen von Hochstämmen in traditionellen landschaftsprägenden Obstanlagen, die Wiedereingrünung von Ortsrändern (ortsumgebende Gründgürtel) und die Pflanzung von Obstbaumgruppen in ausgeräumten Flurbereichen gefördert werden.
Nicht gefördert wird die Wiederanpflanzung nach einer Rodung hochstämmiger Obstanlagen. Es soll verhindert werden, dass diese Aktion zur Rodung hochstämmiger Obstbäume führt.
Nicht gefördert werden Anpflanzungen, die Auflage einer baurechtlichen oder sonstigen behördlichen Genehmigung sind.
Die Förderung wird im Rahmen der haushaltsmäßig zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Stadt legt die Anzahl der kostenlosen Obstbäume pro Antragsteller fest.

4. Antragstellung

Anträge sind mit Bedarfsangaben jedes Jahr bis spätestens Anfang Oktober bei der Stadt Langenau, - Umweltamt – zu stellen

Der Antragsteller versichert die richtige Pflanzung, gute Pflege sowie die Erhaltung als Hochstamm. Die Stadt hat das Recht, zur Überprüfung die Pflanzgrundstücke zu betreten.

5. Gefördert wird die Pflanzung folgender Sorten

Äpfel
Klarapfel, James Grieve, Jakob Fischer, Gravensteiner, Danziger Kant-apfel, Welschisner, Boikenapfel, Bohnapfel, Bittenfelder, Jakob Lebel, Josef Musch, Krügers Dickstiel, Hauxapfel, Brettacher Boskoop, Glockenapfel
Birnen
Gelbmöstler, Gute Graue, Albecker Birne, Alexander Lucas, Palmischbirne, Schweizer Wasserbirne
Zwetschgen
Italienische Zwetschge, Hauszwetschge




Telefon:
Fax:
07345 9622-285
^
Leitung
^
Übergeordnete Verwaltungsebene
Direkt nach oben