Fachkräfte für Abwassertechnik führen ihre Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Regeln sowie Rechtsgrundlagen durch. Sie sind elektrotechnisch befähigte Personen und in Betriebsanlagen häufig an Leit- und Steuerständen sowie im Freigelände, zum Beispiel an Klärbecken, und im Labor tätig und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit, zum Gesundheits- und zum Umweltschutz bei der Arbeit.
Aufgabenbereiche sind z.B.
Prozessabläufe in abwassertechnischen Anlagen planen, überwachen, steuern und dokumentieren
Elektrotechnische Arbeiten ausführen Störungen und Gefährdungen im Prozessablauf der Abwasserreinigung - z.B. zu hohe Schadstoffkonzentrationen - erkennen und Schutzmaßnahmen durchführen bzw. Störung beseitigen Messungen und Bestimmungen der Wasserzusammensetzung zur Prozess- und Qualitätskontrolle durchführen Maschinen, Geräte und bauliche Anlagen inspizieren, warten und instand halten. Die Einhaltung rechtlicher Anforderungen, Normen und Auflagen überwachen und dokumentieren
Voraussetzungen
Guter Werkreal- oder Realschulabschluss
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre (s. unten Ausbildungsaufbau)
Arbeitsbereich
Arbeit im Bereich von Entwässerungsnetzen sowie der Abwasser- und Klärschlammbehandlung in kommunalen und industriellen Anlagen.
Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende (TVAöD).
Sie beträgt ab dem 1. April 2022
im ersten Ausbildungsjahr 1.068,26 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr 1.118,20 Euro
im dritten Ausbildungsjahr 1.164,02 Euro.
Bewerbungen
Für Ihre Bewerbung benötigen Sie einen Lebenslauf und eine Kopie des letzten Schulzeugnisses.
Ausbildungsaufbau
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
Zeit | Ausbildung im Betrieb | Ausbildung in der Berufsschule |
Während der gesamten Ausbildungszeit |
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Unterricht ausbildungsbegleitend (vorwiegend Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend |
1. Ausbildungsjahr bis zum ersten Viertel des 2. Ausbildungsjahres (insgesamt 15 Monate) (Gemeinsame Kernqualifikationen aller umwelttechnischen Berufe) |
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Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres | ||
Ab dem 2. Viertel des 2. Ausbildungsjahres bis zum Ende des 3. Ausbildungsjahres(Berufsspezifische Fachqualifikationen) |
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Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr |