Umwelt-Förderprogramm-Lastenräder
Die Stadt Langenau hat dieses Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenrädern beschlossen. Gefördert wird der Kauf oder der Abschluss von Leasingverträgen für Lastenräder oder Anhänger. Zuschussfähig sind Lastenräder und Anhänger mit und ohne Elektroantrieb.
Förderanträge (PDF) sind hier oder bei Herrn Hofstätter, Marktplatz 5 erhältlich. Bei Fragen zu dem Förderprogramm steht Ihnen Martin Hofstätter unter der Telefonnunmer 07345 9622-270 zur Verfügung.
1 Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig ist die Anschaffung folgender Lastenräder oder Lastenanhänger:
a) ab Werk ausgestattete Lastenräder (Lasten-Pedelecs) mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm. Nicht gefördert werden nachträgliche Umbauten herkömmlicher Pedelecs oder gebrauchter Fahrzeuge.
b) ab Werk ausgestattete Lastenanhänger für Fahrräder oder Pedelecs mit einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm. Nicht gefördert werden gebrauchte oder selbst gebaute Lastenanhänger.
c) ab Werk ausgestattete muskelbetriebene Lastenräder mit einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm.
2 Förderfähige Nutzung
Gefördert wird die private Nutzung von Lastenrädern oder Anhängern innerhalb des Stadtgebiets. Gewerbliche Nutzungen werden nicht gefördert.
3 Förderfähige Anschaffungsart, Haltedauer und Anmeldung
3.1 Gefördert werden:
- Kauf von Neufahrzeugen oder Anhängern
- Abschluss von Leasingverträgen über Neufahrzeuge mit einer Vertragsdauer von mindestens 36 Monaten
3.2 Die Haltedauer aller Fahrzeuge muss mindestens 36 Monate betragen. Der Zeitraum beginnt mit der Auszahlung nach dieser Förderrichtlinie. Für Leasingfahrzeuge beginnt die Haltedauer mit dem Beginn der Laufzeit des Leasingvertrags. Das Lastenrad ist während der 3-jährigen Laufzeit in einem betriebsbereiten und verkehrssicheren Zustand zu halten. Sollte das Lastenrad nicht 3 Jahre eingesetzt werden, so ist dies der Stadt Langenau mitzuteilen. Wenn vor Ablauf von 3 Jahren das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder eines anderen Schadens nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen kann oder bei einer Veräußerung innerhalb der 3-jährigen Laufzeit ist ein entsprechend der noch verbleibenden Restlaufzeit zu ermittelnder Betrag an die Stadt Langenau zurückzuzahlen.
3.3 Die Halter der geförderten Fahrzeuge müssen ihren Hauptwohnsitz in Langenau haben.
4 Förderhöhe, maximale Förderanzahl
4.1 Die Förderhöhe beträgt maximal 30 % der Anschaffungskosten bzw. der Leasingkosten über 36 Monate (ohne Mehrwertsteuer) bis zu einer maximalen Fördersumme von 500,- € für E-Lastenräder. Für muskelbetriebene Lastenräder beträgt die Förderhöhe maximal 30 % der Anschaffungskosten bzw. der Leasingkosten über 36 Monate (ohne Mehrwertsteuer) bis zu einer maximalen Fördersumme von 300,- €. Für Anhänger beträgt die Förderhöhe maximal 30 % der Anschaffungskosten bis zu einer maximalen Fördersumme von 100,- €.
4.2 Pro Haushalt kann 1 Fahrzeug gefördert werden.
5 Maßnahmenumsetzung
5.1 Der Förderantrag ist unter Verwendung des von der Stadt Langenau zur Verfügung gestellten Antragsformulars zu beantragen. Förderfähig sind nur Maßnahmen, deren Beauftragung/Kauf vor Antragstellung auf Förderung nicht länger als einen Monat her ist. Maßgebend ist der Tag, an dem der Antrag vollständig eingegangen ist.
6 Rechtsanspruch
Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Langenau. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuteilung von Fördermittel erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.