Personalausweis-Befreiung
Sie möchten sich von der Ausweispflicht befreien lassen.
Gesetzgeberisches Motiv für die Befreiung von der Ausweispflicht ist die Tatsache, dass die Bewegungsfreiheit so eingeschränkt ist, dass kein Bedürfnis für eine Identitätsfeststellung oder die Verwendung eines Ausweises im Rechtsverkehr zu erwarten ist. Die Befreiung kann vom Betroffenen selbst, dem Sorgeberechtigten oder vom Betreuer beantragt werden.
- PDF-Formular zum Ausdrucken Ausweispflicht - Antrag auf Befreiung (PDF)
Es gibt drei Voraussetzungen bei denen eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich ist:
- Dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung
- Ein Betreuer wurde dauerhaft bestellt
- Wenn eine dauerhafte Behinderung vorliegt, durch die es nicht möglich ist, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen
Der Antrag kann im Bürgerbüro Langenau schriftlich gestellt werden. Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird Ihnen zugestellt.
- Antrag der betreffenden Person
- ärztliches Attest, z.B. Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim, Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
- den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass
- Vollmacht für den/die Überbringer/in des Antrages und den Personalausweis der beauftragten Person
- Betreuerausweis und den Ausweis des/der Betreuers/in und den Personalausweis des/der Betreuers/in
Die Bestätigung ist gebührenfrei.
Besonderer Hinweis: Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.
Erl.§ 1 PAauswG