Tafelladen - Kundenkarte
Seit 17. Januar 2009 wird in Langenau in der Karlstraße ein Tafelladen vom Deutschen roten Kreuz mit Unterstützung der Langenauer Kirchen, der Stadt und einem Team von ehrenamtlichen Mitarbeitern betrieben. Der Tafelladen ist mittwochs und samstags von 14:00 -16:00 Uhr geöffnet.
- PDF-Formular zum Ausdrucken Tafelladen - Antrag Kundenkarte (PDF)
Eine Kundenkarte für den Langenauer Tafelladen erhalten Einwohner der Gemeinden des Verwaltungsverbandes Langenau und von Elchingen die bestimmte Nettoeinkommensgrenzen (inkl. Kindergeld) einhalten.
Wenn Sozialleistungen bezogen werden, müssen keine Einkommensnachweise vorgelegt werden In diesem Falle genügt die Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides (Grundsicherung, Sozialhilfe, SGB II, Empfänger von Kinderzuschlag, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz)
Wenn Sozialleistungen bezogen werden, müssen keine Einkommensnachweise vorgelegt werden In diesem Falle genügt die Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides (Grundsicherung, Sozialhilfe, SGB II, Empfänger von Kinderzuschlag, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz)
Die Kundenkarte kann im Bürgerbüro beantragt und verlängert werden. Bei der Antragstellung muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, da die Kundenkarte mit einem Lichtbild versehen wird.
Die Kundenkarte wird immer für ein Jahr ausgestellt.
Die Kundenkarte wird immer für ein Jahr ausgestellt.
Bei Einkommensnachweisen wie z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind die Abrechnungen der letzten 12 Monate vorzulegen. Leistungsbescheide auch für Arbeitslosengeldbescheid I, Rentenmitteilung usw. werden im Original benötigt.
Einwohner der Umlandgemeinden und Elchingen benötigen außerdem eine aktuelle Meldebescheinigung mit allen Familienangehörigen. Diese wird für diesen Verwendungszweck in der Regel gebührenfrei von der zuständigen Gemeindeverwaltung ausgestellt.
Einwohner der Umlandgemeinden und Elchingen benötigen außerdem eine aktuelle Meldebescheinigung mit allen Familienangehörigen. Diese wird für diesen Verwendungszweck in der Regel gebührenfrei von der zuständigen Gemeindeverwaltung ausgestellt.