Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Grundsteuer

Grundsteuer 2022

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.02.2022 beschlossen, die Grundsteuerhebesätze rückwirkend zum 01.01.2022 wie folgt zu erhöhen:

Grundsteuer A: von 320 v. H. auf 340 v. H.

Grundsteuer B: von 300 v. H. auf 340 v. H.

Daher erhalten alle Abgabepflichtigen neue Grundsteuerbescheide. Dieser Grundsteuerbescheid hat Gültigkeit bis zum Erlass eines neuen Grundsteuerbescheides. Es wird daher empfohlen, den Grundsteuerbescheid für das Jahr 2022 sorgfältig aufzubewahren.

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Informationen zur Grundsteuerreform und Verweis Bodenrichtwerte

Zuständigkeit Bodenrichtwerte = Gutachterausschuss (Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen.

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