Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Grundsteuer

Grundsteuer 2024

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01.2024 beschlossen, die Grundsteuerhebesätze rückwirkend zum 01.01.2024 wie folgt zu erhöhen:

Grundsteuer A: von 340 v. H. auf 360 v. H.

Grundsteuer B: von 340 v. H. auf 360 v. H.

Daher erhalten alle Abgabepflichtigen neue Grundsteuerbescheide. Dieser Grundsteuerbescheid hat Gültigkeit bis zum Erlass eines neuen Grundsteuerbescheides. Es wird daher empfohlen, den Grundsteuerbescheid für das Jahr 2024 sorgfältig aufzubewahren.

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Informationen zur Grundsteuerreform und Verweis Bodenrichtwerte

Zuständigkeit Bodenrichtwerte = Gutachterausschuss (Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen.

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Formulare & Online-Prozesse
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