Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Urkunden

Sie erhalten vom Standesamt Langenau für Personenstandsfälle, die sich in Langenau oder in den Umlandgemeinden ereignet haben folgende Urkunden:
beglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus dem Geburten-/Ehe-/Sterberegister, Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden.
Beachten Sie bitte, dass das Standesamt Personenstandseinträge nur für bestimmte Zeiträume vorrätig hält:

  • Geburtenfälle für die letzten 110 Jahre,
  • Eheschließungen für die letzten 80 Jahre und
  • Sterbefälle der letzten 30 Jahre.
^
Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
  • Vorfahren und Abkömmlinge (z.B. Kinder, Enkelkinder)
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
^
Verfahrensablauf

Sie können gerne persönlich bei uns vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit und eine Vollmacht, falls Sie Urkunden für andere Personen beantragen.
 
Gerne können Sie die Urkunden auch schriftlich per E-Mail unter: standesamt(at)langenau.de bestellen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses anzufügen.
Wir senden Ihnen die bestellten Urkunden nach Überweisung der anfallenden Gebühren per Post zu

^
Kosten/Leistung

Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden bzw. Auszüge aus dem jeweiligen Register: je 20,00 Euro

^
Zugehörigkeit zu
Direkt nach oben