Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Eheschließung

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt am Wohnort der Eheschließenden. Wohnen die Verlobten an verschiedenen Orten, kann gewählt werden, bei welchem Standesamt die Eheschließung angemeldet wird. Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor der Eheschließung möglich.
Die Eheschließung selbst kann grundsätzlich vor jedem Standesamt in Deutschland erfolgen.

Termine:

Eheschließungen werden grundsätzlich donnerstags und freitags während der Öffnungszeiten des Standesamtes vorgenommen.
Zusätzlich kann auch an Samstagen geheiratet werden.

Trauungen in Langenau finden im Rathaus statt. Es ist auch möglich sich in den Ortsverwaltungen (Albeck, Göttingen, Hörvelsingen) im Rathaus trauen zu lassen.

An folgenden Samstagen finden in Langenau und in den Ortsteilen Trauungen statt.

Trausamstage im Jahr 2024:

  • Samstag, 12.10.2024
  • Samstag, 09.11.2024
  • Samstag, 07.12.2024

Trausamstage im Jahr 2025:

  • Samstag, 11.01.2025
  • Samstag, 01.02.2025
  • Samstag, 01.03.2025
  • Samstag, 05.04.2025
  • Samstag, 10.05.2025
  • Samstag, 24.05.2025
  • Samstag, 14.06.2025
  • Samstag, 28.06.2025
  • Samstag, 05.07.2025
  • Samstag, 19.07.2025
  • Samstag, 02.08.2025
  • Samstag, 16.08.2025
  • Samstag, 20.09.2025
  • Samstag, 11.10.2025
  • Samstag, 08.11.2025
  • Samstag, 06.12.2025

Gerne können Reservierungen ein Jahr im Voraus unverbindlich entgegengenommen werden.
Für eine Terminabsprache setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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Team
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zuständige Stelle

Ihre Ansprechpartnerinnen für Langenau

Ihre Ansprechpartnerin für das Umland:

Gemeinsames Standesamt Langenau

Die Stadt Langenau und die Gemeinden Altheim (Alb), Asselfingen, Ballendorf, Bernstadt, Börslingen, Breitingen, Holzkirch, Neenstetten, Nerenstetten, Ölllingen, Rammingen und Setzingen bilden seit dem 1. Januar 2012 einen einheitlichen Standesamtsbezirk mit einem gemeinsamen Standesamt. Die Aufgaben des Personenstandswesens für die Umlandgemeinden werden seit diesem Zeitpunkt durch das gemeinsame Standesamt erfüllt.

Somit werden seit dem 01.01.2012 alle Personenstandsangelegenheiten der betroffenen Gemeinden von einem gemeinsamen Standesamt bearbeitet. Dazu wurde im Gebäude des Verwaltungsverbandes Langenau ein Arbeitsplatz für das Standesamt eingerichtet. Dieses Büro ist zuständig für alle Umlandgemeinden des Verwaltungsverbandes Langenau.

Trauungen werden wie bisher in den Gemeinden durchgeführt. Lediglich die formale Anmeldung zur Eheschließung erfolgt zukünftig im gemeinsamen Büro in Langenau.

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Voraussetzungen

Die Anmeldung für die standesamtliche Trauung wird grundsätzlich von den Eheschließenden durch persönliche Vorsprache beim Standesamt vorgenommen, vorab müssen jedoch die erforderlichen Unterlagen/Urkunden eingereicht und durch das Standesamt geprüft werden, hierbei prüft das Standesamt unteranderem, ob der Eheschließung ein Hindernis entgegensteht.

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Erforderliche Unterlagen

Zur Anmeldung Ihrer Eheschließung sind bestimmte Unterlagen/Urkunden erforderlich. Eine genaue Aufstellung können wir Ihnen hier nicht nennen, da dies von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Wir bitten Sie daher immer vorab mit uns Kontakt aufzunehmen. Dies kann gerne auf persönlichem Wege zu den entsprechenden Öffnungszeiten aber auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

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Zugehörigkeit zu
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