Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen
Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen Sie von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen anbieten oder Bestellungen annehmen. Wanderlager fallen unter das Reisegewerbe.
Hinweis: Als feste Verkaufsstelle kommen zum Beispiel infrage:
- kurzzeitig angemietete Ladenlokale,
- Räume in Hotels und Gaststätten,
- Zelte,
- Stadthallen und sonstige Hallen.
Auch der Verkauf vom Lkw, vom Schiff oder von anderen Fahrzeugen aus gilt als Wanderlager. Das Fahrzeug muss während des Verkaufs fest stehen oder fest liegen.
Achtung: Betreiben Sie die Veranstaltung über einen längeren Zeitraum (z.B. über sechs Wochen) im selben Raum, kann dies als stehendes Gewerbe angesehen werden. Dann müssen Sie ein Gewerbe anmelden.
- in der Regel eine Reisegewerbekarte
- in besonderen Fällen eine Gewerbeanmeldung
Erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle.
Das Wanderlager müssen Sie beim Verwaltungsverband Langenau anzeigen.
Bei Fragen wenden sie sich bitte an den dort zuständigen Mitarbeiter.
Bei Fragen wenden sie sich bitte an den dort zuständigen Mitarbeiter.