Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen, als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
- der Verkauf von Waren aller Art
- das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé
- die Ausübung von Straßenkunst
Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
Achtung: In folgenden Fällen benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung (die Sondernutzungserlaubnis ist inbegriffen):
- Das Einrichten einer Baustelle
- Die Lagerung von Baumaterial
- das Aufstellen eines Gerüsts im öffentlichen Verkehrsraum
Straßenbaubehörde (innerorts) ist
- bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen:
- für die Sondernutzung der Fahrbahn: das Landratsamt beziehungsweise in Stadtkreisen die Stadtverwaltung
- für die Sondernutzung der Gehwege und Parkplätze: die Gemeinden
- bei Gemeindestraßen: die Gemeinde
- Ab einer gewissen Größe können die Gemeinden auch Träger der Straßenbaulast von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von Fahrbahnen, Gehwegen und Parkplätzen innerorts (d. h. in den Ortsdurchfahrten) sein:
- bei Bundesstraßen: Gemeinden ab 80.000 Einwohner
- bei Landes- und Kreisstraßen: Gemeinden ab 30.000 Einwohner.
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie beim Ordnungsamt der zuständigen Stelle beantragen.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die Behörde begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die Behörde begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
- Antrag (formlos)
- Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
-
- Lageplan,
- Fotos,
- Skizzen.
keine
Die Gebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Langenau.
Widerspruch und Klage
In folgenden Fällen benötigen Sie keine separate Sondernutzungserlaubnis:
- Sie benötigen für die Nutzung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung oder
- Sie wollen die Straße im Zusammenhang mit einer Anlage nutzen, für die Sie eine Baugenehmigung brauchen, beispielsweise eine Baustelleneinrichtung.