Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen, als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

  • der Verkauf von Waren aller Art
  • das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé
  • die Ausübung von Straßenkunst

Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen oder Warenautomaten).

Achtung: In folgenden Fällen benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung (die Sondernutzungserlaubnis ist inbegriffen):

  • Das Einrichten einer Baustelle
  • Die Lagerung von Baumaterial
  • das Aufstellen eines Gerüsts im öffentlichen Verkehrsraum
Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist beim Verwaltungsverband Langenau als Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Die Sondernutzungsgebühren werden von der Stadt Langenau erhoben.
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zuständige Stelle

Straßenbaubehörde (innerorts) ist

  • bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen:
    • für die Sondernutzung der Fahrbahn: das Landratsamt beziehungsweise in Stadtkreisen die Stadtverwaltung
    • für die Sondernutzung der Gehwege und Parkplätze: die Gemeinden
  • bei Gemeindestraßen: die Gemeinde
  • Ab einer gewissen Größe können die Gemeinden auch Träger der Straßenbaulast von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von Fahrbahnen, Gehwegen und Parkplätzen innerorts (d. h. in den Ortsdurchfahrten) sein:
    • bei Bundesstraßen: Gemeinden ab 80.000 Einwohner
    • bei Landes- und Kreisstraßen: Gemeinden ab 30.000 Einwohner.
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Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie beim Ordnungsamt der zuständigen Stelle beantragen.

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
  • die Straße übermäßig verschmutzen oder
  • das Stadtbild beeinträchtigen

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Die Behörde begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
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Erforderliche Unterlagen
  • Antrag (formlos)
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
    • Lageplan,
    • Fotos,
    • Skizzen.
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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung
Die Gebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Langenau.
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Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage

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Sonstiges

In folgenden Fällen benötigen Sie keine separate Sondernutzungserlaubnis:

  • Sie benötigen für die Nutzung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung oder
  • Sie wollen die Straße im Zusammenhang mit einer Anlage nutzen, für die Sie eine Baugenehmigung brauchen, beispielsweise eine Baustelleneinrichtung.
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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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