Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Schwerbehindertenausweis verlängern

Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist und Sie ihn weiterhin benutzen möchten, können Sie ihn verlängern lassen.

Befristete Ausweise gelten für höchstens fünf Jahre. Die Geltungsdauer berechnet sich vom Monat der Ausstellung an. Auch eine Verlängerung des Ausweises ist für höchstens fünf Jahre möglich.

Bei Kindern und Jugendlichen gelten folgende Befristungen:

  • unter 10 Jahre: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 10 Jahre alt wird.
  • zwischen 10 und 15 Jahren: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 20 Jahre alt wird.

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihr Aufenthaltstitel oder Ihre Aufenthaltsgestattung bzw. Arbeitserlaubnis befristet ist, gilt der Ausweis längstens bis zum Ablauf des Monats der Befristung.

Ist keine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse zu erwarten, können Sie einen unbefristeten Ausweis erhalten.

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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle

das Landratsamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

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Voraussetzungen

Sie besitzen einen befristeten Schwerbehindertenausweis.

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Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie entweder direkt beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis oder über das Bürgerbüro beantragen.

Sofern Sie bereits einen Ausweis in Scheckkartenformat besitzen, erhalten Sie einen neuen Ausweis mit der jeweiligen Änderung.

Das Landratsamt informiert Sie über das weitere Vorgehen und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.

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Erforderliche Unterlagen
  • Schwerbehindertenausweis
  • bei Ausstellung eines neues Ausweises:
    • Passbild
  • wenn Sie sich vertreten lassen:
    • Vollmacht
    • Personalausweis der vertretenden Person
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Frist/Dauer

Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit

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Kosten/Leistung

keine

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Rechtsbehelf

Was passiert, wenn der Antrag auf Verlängerung abgelehnt wird?

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Sonstiges

Keine

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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