Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Geben Sie in der Ortswahl den Ort Ihres Betriebssitzes ein.