Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)
Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland außer Betrieb setzen, wenn
- Sie zur Außerbetriebsetzung persönlich erscheinen und
- die erforderlichen Unterlagen vorlegen können.
Wenn Ihre Unterlagen unvollständig sind, können Sie Ihr Fahrzeug nur an der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen.
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt