Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären

Der Austritt muss persönlich beim Standesamt erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft müssen Sie gegenüber dem für Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Standesamt erklären.

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Voraussetzungen

Sie möchten aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft austreten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

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Verfahrensablauf
Das Standesamt teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit.
Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").
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Erforderliche Unterlagen
  • Reisepass oder Personalausweis


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Frist/Dauer

Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie Ihren Kirchenaustritt beim Standesamt erklärt haben, oder ab dem darauffolgenden Kalendermonat.

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Kosten/Leistung
27,00 Euro
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Rechtsbehelf
  • Einspruch
  • Klage

Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.

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Sonstiges

Weitere Informationen erhalten Sie bei dem für den Kirchenaustritt zuständigen Standesamt.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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