Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen
Luftfahrtveranstaltungen sind öffentliche Veranstaltungen, Wettbewerbe oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind.
Sie müssen die fliegerischen Sachkunde des Veranstaltungsleiters durch geeignete Dokumente nachweisen.
Sie müssen die Genehmigung schriftlich beim Regierungspräsidium Tübingen beantragen. Ein Antragsformular können Sie im Internet herunterladen. Sie müssen den Antrag zweifach einreichen
- bei Antragstellung: geplantes Flugprogramm
- Acht Tage vor der Veranstaltung: endgültiges Programm mit Teilnehmern und teilnehmenden Luftfahrzeugen
- maßstäbliche Karte des Geländes mit Eintragung
- des Vorführraumes,
- der Zuschauerlinie und
- der Standorte der Rettungskräfte bzw. Feuerwehr
- Sicherheitskonzept bzw. Notfallplan
- Protokolle der Gespräche mit Feuerwehr bzw. Rettungskräfte
- Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
- wenn Eintrittsgelder erhoben werden: Nachweis einer Bodenunfallversicherung
- Nachweis über regelmäßiges Training der teilnehmenden Kunstflugpiloten und -pilotinnen
- Vorlage des geplantes Kunstflugprogramm
- wenn der Veranstalter nicht auch Flugplatzbetreiber ist: Einwilligung des Flugplatzbetreibers
- bei sonstigen Geländen: Nachweis des Benutzungsrechts
- wenn die Veranstaltung außerhalb eines Flugplatzes stattfindet:
- Karte im Maßstab 1:25000 und
- Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände
In den Plan müssen Sie Lage und Abmessungen des Veranstaltungsgeländes sowie die Standorte der Rettungskräfte und des ärztlichen Personals sowie Parkplätze und die Absperrungen einzeichnen. - Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes
- auf Anforderung der zuständigen Stelle : zusätzlich
- besondere Flugbetriebsanweisung bezüglich der Veranstaltung
- Luftfahrerscheine bzw. Kopie der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführerinnen und Luftfahrzeugführer
- Vereinbarungen der Veranstalterin oder des Veranstalters mit
- den Luftfahrerinnen und Luftfahrern beziehungsweise Luftfahrtunternehmen,
- sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und
- den Haftpflicht- und Unfallversicherten
- mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung: Antrag mit dem vorläufig geplanten Flugprogramm
- spätestens acht Tage vor Beginn der Veranstaltung: das endgültige Flugprogramm mit Namen der Teilnehmer und amtl. Kennzeichen der teilnehmenden Luftfahrzeuge.
Zwischen EUR 50,00 und 10.300, je nach Größe der Veranstaltung
Keine Genehmigung brauchen Sie für Luftfahrtveranstaltungen mit Flugmodellen und nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten, wenn diese
- einer Verkehrszulassungspflicht unterliegen und
- keine Fluggäste befördern,
- soweit sie im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen.
- § 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) (Luftraumordnung)
- § 20 LuftVO (Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums)
- § 21a LuftVO (Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen)
- § 37 LuftVO (Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Sichtflugregeln)
- § 24 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- §§ 73 ff Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) (Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen)