Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

Luftfahrtveranstaltungen sind öffentliche Veranstaltungen, Wettbewerbe oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind.

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Zuständige Stelle
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Voraussetzungen

Sie müssen die fliegerischen Sachkunde des Veranstaltungsleiters durch geeignete Dokumente nachweisen.

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Verfahrensablauf
Sie müssen die Genehmigung schriftlich beim Regierungspräsidium Tübingen beantragen. Ein Antragsformular können Sie im Internet herunterladen. Sie müssen den Antrag zweifach einreichen
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Erforderliche Unterlagen
  • bei Antragstellung: geplantes Flugprogramm
  • Acht Tage vor der Veranstaltung: endgültiges Programm mit Teilnehmern und teilnehmenden Luftfahrzeugen
  • maßstäbliche Karte des Geländes mit Eintragung
    • des Vorführraumes,
    • der Zuschauerlinie und
    • der Standorte der Rettungskräfte bzw. Feuerwehr
  • Sicherheitskonzept bzw. Notfallplan
  • Protokolle der Gespräche mit Feuerwehr bzw. Rettungskräfte
  • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • wenn Eintrittsgelder erhoben werden: Nachweis einer Bodenunfallversicherung
  • Nachweis über regelmäßiges Training der teilnehmenden Kunstflugpiloten und -pilotinnen
  • Vorlage des geplantes Kunstflugprogramm
  • wenn der Veranstalter nicht auch Flugplatzbetreiber ist: Einwilligung des Flugplatzbetreibers
  • bei sonstigen Geländen: Nachweis des Benutzungsrechts
  • wenn die Veranstaltung außerhalb eines Flugplatzes stattfindet:
    • Karte im Maßstab 1:25000 und
    • Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände
      In den Plan müssen Sie Lage und Abmessungen des Veranstaltungsgeländes sowie die Standorte der Rettungskräfte und des ärztlichen Personals sowie Parkplätze und die Absperrungen einzeichnen.
    • Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes
  • auf Anforderung der zuständigen Stelle : zusätzlich
    • besondere Flugbetriebsanweisung bezüglich der Veranstaltung
    • Luftfahrerscheine bzw. Kopie der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführerinnen und Luftfahrzeugführer
    • Vereinbarungen der Veranstalterin oder des Veranstalters mit
      • den Luftfahrerinnen und Luftfahrern beziehungsweise Luftfahrtunternehmen,
      • sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und
      • den Haftpflicht- und Unfallversicherten
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Frist/Dauer
  • mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung: Antrag mit dem vorläufig geplanten Flugprogramm
  • spätestens acht Tage vor Beginn der Veranstaltung: das endgültige Flugprogramm mit Namen der Teilnehmer und amtl. Kennzeichen der teilnehmenden Luftfahrzeuge.
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Kosten/Leistung

Zwischen EUR 50,00 und 10.300, je nach Größe der Veranstaltung

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Sonstiges

Keine Genehmigung brauchen Sie für Luftfahrtveranstaltungen mit Flugmodellen und nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten, wenn diese

  • einer Verkehrszulassungspflicht unterliegen und
  • keine Fluggäste befördern,
  • soweit sie im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen.
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Rechtsgrundlage
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