Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen

Sie möchten einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, können aber noch nicht alle für die Gaststättenerlaubnis erforderlichen Unterlagen vorlegen? Dann kann Ihnen der Verwaltungsverband Langenau eine dreimonatige vorläufige Erlaubnis erteilen.
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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Gaststättenbehörde

Gaststättenbehörde ist, je nach dem Ort, in dem die Gaststätte betrieben wird, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

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Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.

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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die vorläufige Erlaubnis sind:

  • Sie übernehmen die Gaststätte räumlich und im Betrieb unverändert von der Vorgängerin oder dem Vorgänger.
  • Die Gaststätte war nicht länger als ein Jahr geschlossen.
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Verfahrensablauf
Die vorläufige Gaststättenerlaubnis müssen Sie schriftlich oder in elektronischer Form beim Verwaltungsverband Langenau beantragen. 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den dort zuständigen Mitarbeiter
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Bearbeitungsdauer

Die Behörde muss über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die beantragte Erlaubnis als erteilt, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist.

Hinweis: Die Behörde kann die Frist einmal verlängern, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Eine solche Fristverlängerung muss die Behörde begründen und Ihnen rechtzeitig mitteilen.

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Rechtsbehelf

Widerspruch beziehungsweise Klage

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Rechtsgrundlage
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