Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen

Sie möchten einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, können aber noch nicht alle für die Gaststättenerlaubnis erforderlichen Unterlagen vorlegen? Dann kann Ihnen der Verwaltungsverband Langenau eine dreimonatige vorläufige Erlaubnis erteilen.
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Zuständige Stelle
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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die vorläufige Erlaubnis sind:

  • Sie übernehmen die Gaststätte räumlich und im Betrieb unverändert von der Vorgängerin oder dem Vorgänger.
  • Die Gaststätte war nicht länger als ein Jahr geschlossen.
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Verfahrensablauf
Die vorläufige Gaststättenerlaubnis müssen Sie schriftlich oder in elektronischer Form beim Verwaltungsverband Langenau beantragen. 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den dort zuständigen Mitarbeiter
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Rechtsgrundlage
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