Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Bebauungsplan einsehen

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen.

Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.

In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

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Voraussetzungen

keine

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Verfahrensablauf
Sie können den Bebauungsplan beim Verwaltungsverband Langenau oder bei den Ortsverwaltungen, in der sich das Grundstück befindet, einsehen.
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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

keine

Hinweis: Sie können den gesamten Bebauungsplan oder Ausschnitte daraus kostenpflichtig kopieren lassen.
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Rechtsbehelf

keine

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB)

  • § 10 Absatz 3 Satz 2 BauGB Einsicht in den Bebauungsplan
  • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
  • § 10a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet
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