Bebauungsplan einsehen
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen.
Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.
In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.
Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.
In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet
keine
Sie können den Bebauungsplan beim Verwaltungsverband Langenau oder bei den Ortsverwaltungen, in der sich das Grundstück befindet, einsehen.
keine
keine
keine
Hinweis: Sie können den gesamten Bebauungsplan oder Ausschnitte daraus kostenpflichtig kopieren lassen.
keine
keine
- § 10 Absatz 3 Satz 2 BauGB Einsicht in den Bebauungsplan
- § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 10a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet