Bauvorbescheid beantragen
Wenn sie haben Fragen haben zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten, können Sie zunächst einen Bauvorbescheid (eine Bauvoranfrage) beantragen.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist 3 Jahre lang verbindlich. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist 3 Jahre lang verbindlich. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden.
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Den Bauvorbescheid müssen Sie beim Verwaltungsverband Langenau beantragen. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare. Sie können das Formular auch im Internet herunterladen.
alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührensatzung des Verwaltungsverbandes Langenau.
Widerspruchsverfahren und Klage
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
- § 57 Bauvorbescheid
- § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben
Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
- § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid