Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Im Baulastenverzeichnis sind öffentlich-rechtliche Belastungen verzeichnet, die auf einem Grundstück ruhen, z.B.:

  • Überfahrtsbaulasten
  • Abstandsflächenbaulasten

Diese Baulasten sind nur im Baulastenverzeichnis eingetragen, nicht im Grundbuch. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

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Voraussetzungen

Das Baulastenverzeichnis können Personen einsehen, die ein berechtigtes Interesse (z.B. Eigentümer, Kaufinteressenten) nachweisen.

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Verfahrensablauf

Die Einsicht müssen Sie für Grundstücke in Langenau beim Verwaltungsverband Langenau, für Grundstücke in den Stadtteilen bei den jeweiligen Ortsverwaltungen formlos beantragen.

Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern (kostenpflichtig).

Kontaktdaten:

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Frist/Dauer

keine

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Rechtsbehelf

keinen

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
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