Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Im Baulastenverzeichnis sind öffentlich-rechtliche Belastungen verzeichnet, die auf einem Grundstück ruhen, z.B.:
- Überfahrtsbaulasten
- Abstandsflächenbaulasten
Diese Baulasten sind nur im Baulastenverzeichnis eingetragen, nicht im Grundbuch. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet
Das Baulastenverzeichnis können Personen einsehen, die ein berechtigtes Interesse (z.B. Eigentümer, Kaufinteressenten) nachweisen.
Die Einsicht müssen Sie für Grundstücke in Langenau beim Verwaltungsverband Langenau, für Grundstücke in den Stadtteilen bei den jeweiligen Ortsverwaltungen formlos beantragen.
Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern (kostenpflichtig).
Kontaktdaten:
keine
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