Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Der Verwaltungsverband Langenau gibt in regelmäßigen Abständen ein Adressbuch unter dem Titel "Stadtratgeber" für alle Einwohner von Langenau (inkl. Stadtteile), Altheim (Alb), Asselfingen, Ballendorf, Bernstadt, Börslingen, Breitingen, Holzkirch, Neenstetten, Nerenstetten, Öllingen, Rammingen, Setzingen und Weidenstetten heraus.
Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten nach den Vorgaben von § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz widersprechen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich.
Über Ihr Widerspruchsrecht werden Sie einmal jährlich durch eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Langenau, der "Heimatrundschau" informiert.
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
- PDF-Formular zum Ausdrucken Übermittlungssperre - Antrag auf Eintragung (PDF)
Eintrag in einem Adressbuch
Sie müssen die Sperrung persönlich oder schriftlich beim Bürgerbüro beantragen.
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
keine
in der Regel ein bis vier Wochen
keine
Leistungsklage
keine
- § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen