Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Adressbuch - Eintrag sperren lassen

Der Verwaltungsverband Langenau gibt in regelmäßigen Abständen ein Adressbuch unter dem Titel "Stadtratgeber" für alle Einwohner von Langenau (inkl. Stadtteile), Altheim (Alb), Asselfingen, Ballendorf, Bernstadt, Börslingen, Breitingen, Holzkirch, Neenstetten, Nerenstetten, Öllingen, Rammingen, Setzingen und Weidenstetten heraus. 

Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten nach den Vorgaben von § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz widersprechen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich.

Über Ihr Widerspruchsrecht werden Sie einmal jährlich durch eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Langenau, der "Heimatrundschau" informiert.

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Team
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zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Eintrag in einem Adressbuch

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Verfahrensablauf

Sie müssen die Sperrung persönlich oder schriftlich beim Bürgerbüro beantragen.

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Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
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Frist/Dauer

keine

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Bearbeitungsdauer

in der Regel ein bis vier Wochen

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Kosten/Leistung

keine

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Rechtsbehelf

Leistungsklage

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG):

  • § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
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Zugehörigkeit zu
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