Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Adressbuch - Eintrag sperren lassen

Der Verwaltungsverband Langenau gibt in regelmäßigen Abständen ein Adressbuch unter dem Titel "Stadtratgeber" für alle Einwohner von Langenau (inkl. Stadtteile), Altheim (Alb), Asselfingen, Ballendorf, Bernstadt, Börslingen, Breitingen, Holzkirch, Neenstetten, Nerenstetten, Öllingen, Rammingen, Setzingen und Weidenstetten heraus. 

Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten nach den Vorgaben von § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz widersprechen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich.

Über Ihr Widerspruchsrecht werden Sie einmal jährlich durch eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Langenau, der "Heimatrundschau" informiert.

^
Team
^
Formular & Online-Prozess
^
Voraussetzungen

Eintrag in einem Adressbuch

^
Verfahrensablauf

Sie müssen die Sperrung persönlich oder schriftlich beim Bürgerbüro beantragen.

^
Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
^
Frist/Dauer

Keine

^
Kosten/Leistung

keine

^
Rechtsbehelf

Leistungsklage

^
Sonstiges

keine

^
Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz:

  • § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
^
Zugehörigkeit zu
Direkt nach oben