Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Umwelt-Förderprogramm-Streuobstbau

Hier wird die Anpflanzung von bewährten hochstämmigen Äpfel-, Birnen- und Zwetschgenbäume gefördert. Die Stadt übernimmt die Kosten für die Bäume einschließlich der Kosten für einen Stützpfahl und einen Verbissschutz. Zu den berechtigten Personen gehören private Grundstückseigentümer und landwirtschaftliche Betriebe.

1. Art der Förderung

Gefördert werden Anpflanzungen von bewährten hochstämmigen Apfel-, Birnen- und Zwetschgenbäumen. Die Stadt übernimmt die Kosten für die Bäume einschließlich der Kosten für einen Stützpfahl und einen Verbissschutz.

2. Berechtigter Personenkreis

Private Grundstückseigentümer und landwirtschaftliche Betriebe.

3. Fördervoraussetzungen

  • Gefördert wird nur in der Feldflur und Ortsrandlage, ausgenommen sind sämtliche Grundstücke im Innerortsbereich. Nicht gefördert wird der gewerbliche Obstbau.
  • Vorrangig sollen Nach- und Ergänzungspflanzungen von Hochstämmen in traditionellen landschaftsprägenden
    Obstanlagen, die Wiedereingrünung von Ortsrändern (ortsumgebende Grüngürtel) und die Pflanzung von Obst-
    baumgruppen in ausgeräumten Flurbereichen gefördert werden.
  • Nicht gefördert wird die Wiederanpflanzung nach einer Rodung hochstämmiger Obstanlagen. Es soll verhindert
    werden, dass diese Aktion zur Rodung hochstämmiger Obstbäume führt.
  • Nicht gefördert werden Anpflanzungen, die Auflage einer baurechtlichen oder sonstigen behördlichen Genehmigung
    sind.
  • Die Förderung wird im Rahmen der haushaltsmäßig zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Ein Rechtsanspruch
    auf Förderung besteht nicht. Die Stadt legt die Anzahl der kostenlosen Obstbäume pro Antragsteller fest.

4. Antragstellung

  • Anträge sind mit Bedarfsangaben jedes Jahr bis spätestens Freitag, 2. Dezember 2022 zu stellen bei der Stadt Langenau, – Umweltamt –
  • Der Antragsteller versichert die richtige Pflanzung, gute Pflege sowie die Erhaltung als Hochstamm. Die Stadt hat
    das Recht, zur Überprüfung die Pflanzgrundstücke zu betreten.

5. Gefördert wird die Pflanzung folgender Sorten

Äpfel: Klarapfel, James Grieve, Jakob Fischer, Gravensteiner, Danziger Kantapfel, Welschisner, Boikenapfel,
Bohnapfel, Bittenfelder, Jakob Lebel, Josef Musch, Krügers Dickstiel, Hauxapfel, Brettacher Boskoop,
Glockenapfel

Birnen: Gelbmöstler, Gute Graue, Albecker Birne, Alexander Lucas, Palmischbirne, Schweizer Wasserbirne

Zwetschgen: Italienische Zwetschge, Hauszwetschge

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