Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Tierquälerei anzeigen

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Bestraft wird derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
Auch wer ein Tier quält, indem er ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder Schmerzen und Leiden, die lange anhalten oder sich wiederholen, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.

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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle
  • die Polizei oder
  • das Veterinäramt der Unteren Verwaltungsbehörde

    Untere Verwaltungsbehörde ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Voraussetzungen
  • Sie haben einen Vorfall beobachtet.
  • Sie haben einen begründeten Verdacht.
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Verfahrensablauf
Zeigen Sie Ihre Beobachtung der nächsten Polizeidienstelle oder dem zuständigen Veterinäramt an (Landratsamt Alb-Donau-Kreis).

Für die Überwachung der Einhaltung der Tierschutzvorschriften ist das Veterinäramt zuständig, bei Verdacht auf Straftatbestände die Polizei.

Machen Sie möglichst genaue Angaben über
    • Ort
    • Zeit
    • Art des Vorfalls
    • Ablauf des Vorfalls
    • betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
    • beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)

Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.
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Erforderliche Unterlagen

keine

Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.

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Frist/Dauer

keine

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Bearbeitungsdauer

keine

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Kosten/Leistung

keine

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Rechtsbehelf

keiner

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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