Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen

Sie möchten Veranstaltungen mit Tieren durchführen?

Sie benötigen dafür eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, wenn Sie
  • Tierbörsen zum Zweck des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
  • gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.

Für bestimmte Veranstaltungen mit Tieren gelten zusätzlich tierseuchenrechtliche Regelungen:
  • Hunde- und Katzenausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen mit diesen Tieren
    Diese müssen Sie der zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn anzeigen, wenn
    • Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
    • die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdetem Bezirk stattfinden soll.
  • Viehausstellungen, Viehmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art
    Diese müssen Sie der zuständigen Behörde unter Angabe der Art der Veranstaltung mindestens vier Wochen vor Beginn schriftlich anzeigen.

Tipp: Nähere Auskünfte zu diesen Arten von Veranstaltungen erhalten Sie beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis (Veterinäramt).
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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle

Die Veterinärbehörde, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll.

Veterinärbehörde ist

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt
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Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Erlaubnis zu erhalten, erfahren Sie beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis (Veterinäramt).
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Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis beantragen. Dort erhalten Sie auch Informationen zum weiteren Verfahren und, wenn vorhanden, ein entsprechendes Formular.
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Erforderliche Unterlagen

Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorlegen:

  • Name und Anschrift der antragstellenden Person
  • Beschreibung des Vorhabens mit Art und Höchstzahl von Tieren
  • Name und Anschrift der für die Tätigkeit verantwortlichen Person
  • Berufliche Qualifikation der für die Tätigkeit verantwortlichen Person
  • Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen sollen
  • aktuelles Führungszeugnis
  • gegebenenfalls Börsenordnung

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie zusätzlich vorlegen müssen.

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Frist/Dauer

mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung

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Bearbeitungsdauer

mindestens 4 Wochen, höchstens 4 Monate

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Kosten/Leistung

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob die Erlaubnis kostenpflichtig ist.

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Rechtsbehelf

keiner

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
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