Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Erwerbsminderungsrente beantragen

Die Rente wegen Erwerbsminderung erhalten Sie abhängig von Ihrem Leistungsvermögen, entweder

  • als Rente wegen voller Erwerbsminderung oder
  • als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Achtung: Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht für einen Rentenanspruch nicht aus. Im Schwerbehindertenrecht sind andere Grundsätze als im Rentenrecht maßgebend.

Berechnet wird die Rente wegen Erwerbsminderung aus allen rentenrechtlichen Zeiten, die Sie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung erworben haben.

Wenn die Erwerbsminderung vor Ihrem 62. Geburtstag eintritt, erhalten Sie zu den zurückgelegten Zeiten noch eine rentensteigernde Zurechnungszeit. Durch diese werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zu Ihrem 62. Geburtstag gearbeitet hätten.

Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.

Lassen Sie sich gegebenenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/de/Inhalt/Allgemeines/Adressen/RZ_und_AS/Regionalzentrum-Ulm.html

Renten wegen Erwerbsminderung erhalten Sie in der Regel befristet. Befristete Renten beginnen frühestens ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn Sie den Antrag rechtzeitig stellen.

In Ausnahmefällen erhalten Sie eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung auch vor dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn aufgrund der Feststellung der Erwerbsminderung Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt oder Ihr Krankengeld endet. Die befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beginnt dann an dem Tag nach Wegfall der Sozialleistung, wenn Sie den Antrag rechtzeitig stellen.

Sie können beantragen, dass die befristete Rente  verlängert wird. 

Ist es ausschließlich aus medizinischen Gründen unwahrscheinlich, dass sich Ihre geminderte Leistungsfähigkeit bessern wird, erhalten Sie die Rente wegen Erwerbsminderung unbefristet. Die Rente beginnt dann frühestens mit dem Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn Sie den Antrag rechtzeitig stellen.

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zuständige Stelle
  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
  • die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
  • für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater
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Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind:

  • Ihr Rentenversicherungskonto ist geklärt.
  • Sie sind voll oder teilweise erwerbsgemindert.
    Das ist der Fall , wenn Sie krank sind oder eine Behinderung haben und auf nicht absehbare Zeit
      • mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, (teilweise erwerbsgemindert) oder
      • weniger als drei Stunden täglich arbeiten können (voll erwerbsgemindert).
  • Sie haben in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt.
  • Ihr Rentenkonto weist mindestens 60 Monate Beitrags- und Ersatzzeiten auf.

Sofern die Minderung der Erwerbsfähigkeit z.B. aufgrund einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung, aufgrund eines Arbeitsunfalls oder innerhalb von sechs Jahren nach einer Ausbildung eingetreten ist, können Sie einen Rentenanspruch unter erleichterten Bedingungen haben. Lassen Sie sich in diesem Fall bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/de/Inhalt/Allgemeines/Adressen/RZ_und_AS/Regionalzentrum-Ulm.html

Erwerbsgeminderte  Menschen können auch einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben, wenn sie

  • bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren,
  • seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind und
  • die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben. Auf diese Wartezeit werden Kalendermonate mit Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge) und Ersatzzeiten angerechnet, die nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung zurückgelegt wurden.

Andere versicherungsrechtliche Voraussetzungen werden nicht gefordert. Somit können auch bereits frühzeitig voll erwerbsgeminderte Menschen mit Behinderungen allein mit freiwilligen Beiträgen einen Rentenanspruch erwerben, auch wenn sie keine Pflichtbeiträge geleistet haben.

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Verfahrensablauf

Die Rente wegen Erwerbsminderung muss schriftlich beantragt werden.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Langenau haben,  können Sie den Antrag bei den zuständigen Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro stellen. Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin.

Beratungen zur Rente darf nur die Deutsche Rentenversicherung durchführen. 
www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/de/Inhalt/Allgemeines/Adressen/RZ_und_AS/Regionalzentrum-Ulm.html

Erkennt die zuständige Stelle Ihren Rentenanspruch an, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG die Rente monatlich am letzten Bankarbeitstag des Monats auf das im Rentenantrag angegebene Konto.

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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Nachweise über Ausbildungszeiten
    • Nachweise über Arbeitslosigkeit
    • Nachweise über Krankheitszeiten
  • Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen
  • Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärztinnen oder Ärzte
  • alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Berufsgenossenschaft
  • Angaben zu Ihren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre und
  • eine chronologische Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten
  • Wenn eine andere Person den Antrag stellt:
    • Vollmacht oder
    • Beschluss des Gerichts
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Frist/Dauer

Unbefristete Renten:

  • Wenn Sie den Rentenantrag in den ersten 3 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung stellen, beginnt Ihre Rente ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Eintritt Ihrer Erwerbsminderung folgt. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.

Befristete Renten:

  • Eine befristete Rente beginnt im Regelfall frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Es reicht aus, wenn Sie die Rente bis Ablauf dieses siebten Kalendermonats beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.
  • Wenn die Feststellung der vollen Erwerbsminderung dazu führt, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Krankentagegeld endet, kann Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung bereits vor dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnen.
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Bearbeitungsdauer

in der Regel etwa 4-5 Monate

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Kosten/Leistung

keine

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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