Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen

Hunde folgender Rassen gelten als besonders gefährlich und aggressiv:
    • American Staffordshire Terrier
    • Bullterrier
    • Pit Bull Terrier
Wenn Sie einen Hund einer dieser Rassen halten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes.

Sie können sich von der Erlaubnispflicht befreien lassen.

Dazu müssen Sie als Halter oder Halterin eines solchen Hundes die Vermutung der Kampfhundeeigenschaften widerlegen. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage ist dabei eine Verhaltensprüfung. In der Verhaltensprüfung werden geprüft:
    • das Verhalten des Hundes
    • die ordnungsgemäße Voraussetzungen für die Haltung des Hundes, zum Beispiel Leinen oder Maulkorb
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zuständige Stelle

die Ortspolizeibehörde

Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen oder sich überwiegend aufhalten.

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Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
  • berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
    Sie müssen einen Bedarf nachweisen, der durch Hunde ohne Kampfhundeeigenschaft nicht angemessen erfüllt werden kann)
  • Zuverlässigkeit
    An der Zuverlässigkeit kann es beispielsweise fehlen, wenn Sie
    • wegen bestimmter Delikte vorbestraft sind oder
    • sich wiederholt ordnungswidrig verhalten haben,
    • alkohol- oder drogenabhängig sind oder
    • wegen körperlicher Umstände das Tier nicht führen können.
  • Sachkunde
    Von dem Hund darf durch Haltung und Führung keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgehen. Sie müssen daher über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen
  • Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz
    müssen ausgeschlossenm sein. Es dürfen keine erkennbaren Gefahren durch die Haltung des Hundes entstehen.
  • Der Hund muss eine unveränderliche und lesbare Kennzeichnung haben. Dadurch muss der Halter oder die Halterin ermittelt und der Hund unverwechselbar identifiziert werden können.
  • Besondere Haftpflichtversicherung
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Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Ortspolizeibehörde beantragen. 
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
    • Ihre Personalien
    • die Identität des Hundes, besonders Angaben zur Rasse oder Kreuzung
    • Geschlecht
    • Fellfarbe
    • Geburtsdatum oder Alter
    • Kennzeichnung des Hundes

Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Ordnungsamt ein. Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung prüft die Unterlagen. Anschließend teilt sie Ihnen mit, ob die Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis erfüllt wurden. Sie erhalten dann eine schriftliche Bescheinigung über die Erlaubnis.
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Erforderliche Unterlagen
  • Führungszeugnis
  • Sachkundebescheinigung für Kampfhundehalter (nach bestandener Sachkundeprüfung)
  • Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
    Hinweis: Die einzelnen Gemeinde- und Stadtverwaltungen entscheiden nach ihrem Ermessen darüber, wie der Nachweis zu führen ist und ob er erbracht wurde.
  • Nachweis der besonderen Haftpflichtversicherung
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Frist/Dauer

Antrag zum frühstmöglichen Zeitpunkt

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Bearbeitungsdauer

je nach Gemeinde unterschiedlich

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Kosten/Leistung
Verhaltensprüfung: 165,00 Euro
Die Gemeinde kann weitere Kosten geltend machen.
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Rechtsbehelf

kein

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu
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