Ein Mitarbeiter des Bürgerbüros überreicht einer Bürgerin einen Personalausweis

Dienstleistung


Bauvorbescheid beantragen

Wenn sie haben Fragen haben zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten, können Sie zunächst einen Bauvorbescheid (eine Bauvoranfrage) beantragen.

Die Antwort der Baurechtsbehörde ist 3 Jahre lang verbindlich. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden.
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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

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Verfahrensablauf
Den Bauvorbescheid müssen Sie beim Verwaltungsverband Langenau beantragen. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare. Sie können das Formular auch im Internet herunterladen.
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Erforderliche Unterlagen
alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen.
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Kosten/Leistung
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührensatzung des Verwaltungsverbandes Langenau.
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Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren und Klage

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Sonstiges

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

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Rechtsgrundlage

Landesbauordnung (LBO)

  • § 57 Bauvorbescheid
  • § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben

Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

  • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid
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