In der Stadt Langenau und ihren Teilorten bieten derzeit 12 städtische Kindertagesstätten und zwei Kindertagesstätten in freier Trägerschaft Platz für über 800 Kinder im Alter von
ein bis sechs Jahren. Um den Wünschen und Bedürfnissen
der Familien bestmöglich gerecht zu werden, gibt es folgende Betreuungsangebote:
Regelbetreuung
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
Montag-, Dienstag- und Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Halbtagsbetreuung
Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr
Verlängerte Öffnung
Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Verkürzte Ganztagsbetreuung mit 36 Stunden/Woche*
Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 14.30 Uhr
Freitag von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Flexi Ganztagsbetreuung
(nur buchbar für 36 Stunden-Modul, Tage frei wählbar)
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag jeweils von 14.30 bis 17.00 Uhr
Ganztagsbetreuung mit 46 Stunden/Woche*
Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Erweiterung der Ganztagsbetreuung
Modul I: Freitag 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr
**Modul II: Freitag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
*Bei einer gebuchten Ganztagesbetreuung besteht die Verpflichtung zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung. Die Mittagsverpflegung muss über das Bestell- und Bezahlsystem „mampf" beantragt werden.
**Bitte beachten Sie: Das Freitagsmodul II kann aufgrund der aktuellen Personalsituation derzeit nicht in allen Einrichtungen angeboten werden. Auskunft erhalten Sie bei den Leitungen.
Der Elternbeitrag (PDF) gliedert sich nach der Betreuungszeit und nach der Anzahl der Kinder in der Familie.
Zentrale Vormerkung für einen Kita-Platz
Seit dem 01.12.2020 müssen Sie Ihr Kind online für die Kita Ihrer Wahl vormerken. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Daniela Veith (07345 9622-344 oder bildung@langenau.de).
Wichtige Hinweise zur Vormerkung
- Jedes Kind kann nur einmal und nach der Geburt vorgemerkt werden.
- Für eine Krippenbetreuung müssen Sie sich mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin vormerken lassen.
- Kinder, die im kommenden Kindergartenjahr aufgenommen werden sollen müssen bis 1. März vorgemerkt werden.
- Es werden grundsätzlich nur Kinder aufgenommen, die in Langenau mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sollten Sie erst noch zuziehen, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis einreichen. Dieser kann durch die Kopie des Miet- oder Kaufvertrages oder durch die Absichtserklärung Zuzug Stadt Langenau erfolgen.
- Es können max. 3 Kitas in der bevorzugten Reihenfolge angegeben werden.
- Das Datum der Vormerkung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe.
- Über den genauen Aufnahmetermin werden die Eltern von der Kindertagesstätte rechtzeitig schriftlich informiert.
- Damit die Stadt Langenau zukünftig den Anspruch auf einen Ganztagesplatz der berufstätigen Eltern gewährleisten kann, muss der Bedarf nachgewiesen und bei der Zentralen Vormerkung angegeben werden.
- Bitte verwenden Sie ausschließlich unser Formular Arbeitgeberbescheinigung bei Ganztagesbetreuung. Andere Nachweise sind nicht erforderlich.
- Als berufstätig gilt der Nachweis einer Beschäftigung von mindestens 16 Stunden pro Woche je
Elternteil oder Lebenspartner. Ebenfalls anerkannt werden befristete Arbeitsverträge, berufliche
Maßnahmen, eine Schul- oder Hochschulbildung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten
nach Aufnahme des Kindes.
- Der Nachweis muss belegen, dass die Arbeitszeit der Alleinerziehenden bzw. beider Elternteile
eine Versorgung über die Mittagszeit notwendig macht.
- Elternzeit gilt nicht als Berufstätigkeit.
- Ein Wegfall des Anspruchs auf einen Ganztagesplatz ist der Leitung der Kindertagesstätte un-
verzüglich anzuzeigen. Nutzen Sie dazu das Formular Änderungsmitteilung Kita Langenau.
- Beim Übergang von Krippen in den Kindergarten muss erneut ein Ganztagesplatz über die
Zentrale Vormerkung beantragt werden.
- Der Träger kann in begründeten Einzelfällen eine Abweichung von diesen Kriterien zulassen. - Es gibt keine zentrale Warteliste und keine zentrale Platzvergabe bei der Stadt Langenau. Das Kita-Portal dient zur Vermittlung und Organisation von Plätzen bei den Kindertageseinrichtungen. Das Platzangebot und der Betreuungsvertrag nach Platzvermittlung wird durch die Kita-Leitung direkt durchgeführt.
Link zur Registration und Login
So funktioniert die zentrale Online-Vormerkung
Anleitung Zentrale Vormerkung (PDF)
Bestell- und Bezahlsystem „mampf"
- Nur bei Ganztagesplätzen
Bei einer gebuchten Ganztagesbetreuung besteht die Verpflichtung zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung. Die Mittagsverpflegung muss über das Bestell- und Bezahlsystem „mampf" beantragt werden. Hierzu finden Sie Informationen und Anleitung zum Kita-Essen „mampf". Für die Bearbeitung wird eine Einzugsermächtigung im Original benötigt (bitte in der eigenen Einrichtung abgeben).
Link zur Registration und Login
Kita Albeck, Kita Freisteg, Kita Göttingen, Kita Hörvelsingen, Kita Klinkentor, Kita Öchslesmühlbach, Kita Panorama, Kita Reutte, Kita Steinhäusle, Kita Wörth: login.mampf1a.de/langenau-grundschule
Kita Albecker-Tor: login.mampf1a.de/langenau-ats
Wichtige Hinweise zu Mampf
- Nach der Registration durch die Eltern ist für jedes Kind ein Abo durchgehend von Montag bis Freitag hinterlegt.
- Es wird immer eine Einzugsermächtigung pro Kind im Original benötigt. Sollte sich die Bankverbindung ändern benötigen wir ebenfalls eine neue Einzugsermächtigung.
- Der Einzugsbetrag liegt bei 50,00 Euro. Beträgt das Guthaben auf dem Essenskonto weniger als 10,00 Euro wird automatisch eine neue Lastschrift generiert.
- Stornieren des Essens
Um Ihre Bestellungen einzusehen, müssen Sie sich einloggen. In dieser Übersicht ist auch das Stornieren der Essen im Krankheitsfall etc. möglich. Stornierungen für die Albecker-Tor-Kita sind nur bis 7:00 Uhr am Tag der Ausgabe möglich. Für alle anderen Kitas ist eine Stornierung bis 7:45 Uhr am Tag der Ausgabe möglich. Das Abmelden des Mittagessens ist nicht per E-Mail oder telefonisch möglich. Nicht rechtzeitig stornierte Essen müssen bezahlt werden. - Urlaub / Ferien
Bei geplanten längeren Abwesenheiten (z. B. Urlaub) kann unter „Abwesenheit“ der Zeitraum hinterlegt werden, in welchem das Abo ausgesetzt werden soll. Im System hinterlegt sind Ferien und weitere Schließtage der Einrichtungen. Für diese Tage wird automatisch kein Abo-Essen bestellt. Es müssen daher keine Essen selbst storniert oder selbst eingebucht werden!
Langenau
Albeck
Göttingen
Hörvelsingen
Kindertagespflege
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Die Kindertagespflege ist ein professionelles, öffentliches und familiäres Betreuungsangebot. Sie hat wie die Kindertagesstätten einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Als gleichwertige Alternative zu Kindertageseinrichtungen unterstützt sie Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen.
Ganz auf die Bedürfnisse der Familien abgestimmt, vermittelt der Tagesmütterverein Alb-Donau-Kreis qualifizierte Tagespflegepersonen. Auf der Webseite finden Sie alle Informationen über den Verein und seine Aufgaben sowie sämtliche Inhalte rund um die Themen Kindertagespflege, Tagespflegepersonen und Vermittlung.
Der Ausschuss für Soziales und Verwaltung des Gemeinderats der Stadt Langenau hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 den Zuschuss für die Betreuung im Rahmen der Tagespflege wie folgt beschlossen:- Für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren wird ein freiwilliger städtischer Zuschuss in Höhe von 2 Euro pro Betreuungsstunde bewilligt (maximal 300 Euro/Monat), solange sie keinen Kleinkindplatz in einer Kita belegen.
- Der Zuschuss wird in gleichem Umfang auch für Kinder unter 1 Jahr gewährt, wenn Alleinerziehende berufstätig sind oder die Sorgeberechtigten beziehungsweise die Alleinerziehenden wegen ihrer Aus- oder Weiterbildung eine Tagespflege benötigen. Der Bedarf muss nachgewiesen werden, zum Beispiel durch Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag, Immatrikulation und Nachweis über Arbeitszeiten.
Die Auszahlung erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten (PDF) an die Tagesbetreuungsperson. Die Tagesmutter muss über den Tagesmütterverein Alb-Donau-Kreis vermittelt werden bzw. an einem Einführungsseminar des Vereins teilgenommen haben sowie seine Beratung und Fortbildung in Anspruch nehmen (Pflegeerlaubnis). Die Auszahlung erfolgt aufgrund des Stundennachweises direkt an die Tagesbetreuungsperson, maximal 6 Monate rückwirkend.