Auf der Homepage des Landratsamts Alb-Donau-Kreis finden Menschen aus der Ukraine sowie Helferinnen und Helfer Informationen zum Ankommen und Leben in Deutschland zu folgenden Themen:
- Registrierung und Aufenthaltserlaubnis
- Leistungen zum Lebensunterhalt
- Medizinische Versorgung
- Wohnen
- Arbeiten
- Ehrenamtliche Unterstützung der Menschen aus der Ukraine
- Hilfe für ukrainische Kinder und Jugendliche
- Sprachliche und sonstige Unterstützung für Menschen aus der Ukraine
Bereits seit 2017 helfen ehrenamtliche Dolmetscherinnen und Dolmetscher des Internationalen Dolmetscherpools Alb-Donau-Kreis Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen. Sie unterstützen bei Verständigungsproblemen in Beratungssituationen.
Gesucht sind aktuell vor allem Menschen, die über Sprachkenntnisse im Deutschen sowie Ukrainischen und/oder Russischen verfügen. Darüber hinaus sollten Interessierte zuverlässig sein sowie soziale Kompetenzen für die Tätigkeit mitbringen.
Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer unterstützen bei Gesprächen beispielsweise mit sozialen und anderen Institutionen, Behörden, Schulen, Kindergärten, Beratungsdiensten. Im rechtlichen und medizinischen Bereich ist das Dolmetschen für die Ehrenamtlichen nicht vorgesehen.
In der Regel erhalten die Dolmetscherinnen und Dolmetscher vor ihrem ersten Einsatz eine Qualifizierungsschulung. Sollte das einmal nicht möglich sein, werden ihnen wichtige Informationen vorab durch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis zur Verfügung gestellt und die Schulung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt.
Als Aufwandsentschädigung erhalten alle Ehrenamtlichen pro Stunde 12,00 Euro. Wer Interesse hat meldet sich bitte unter Telefon 0731 1854361 oder schreibt an dana.kneissler@alb-donau-kreis.de.
Wohnraum für ukrainische Geflüchtete gesucht Bei den Ausländerbehörden im Alb-Donau-Kreis haben sich bislang insgesamt rund 1.082 Menschen registriert, die aus der Ukraine geflüchtet sind. Die meisten ukrainischen Kriegsflüchtlinge sind bei Bekannten, Angehörigen und Helferinnen und Helfern untergekommen.
Regelmäßig kommen aber auch Menschen aus den vier Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) des Landes Baden-Württemberg in den Landkreis. Aktuell sind in den 15 Gemeinschaftsunterkünften der Kreisverwaltung 717 Personen untergebracht, davon 250 aus der Ukraine. Die Anzahl der Geflüchteten, die dem Alb-Donau-Kreis vom Land zugewiesen werden, bleibt seit Wochen auf einem konstanten Niveau. Daher prüft das Landratsamt fortlaufend weitere Objekte im Landkreis, die sich als Gemeinschaftsunterbringungen eignen könnten und richtet neue Unterkünfte ein.
Wer freien Wohnraum hat, kann sich an das Integrationsbüro vom Verwaltungsverband Langenau wenden, Telefon 07345 2008939, oder an das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, E-Mail wohnraum@alb-donau-kreis.de oder telefonisch unter 0731 1854455
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für Geflüchtete aus der Ukraine eine Sonder-Hotline eingerichtet. Mitarbeiter der BA geben dort Geflüchteten Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in russischer und ukrainischer Sprache.
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr unter der Servicerufnummer 0911 178-7915 erreichbar. Der Anruf ist nicht gebührenfrei, es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an. Die Einrichtung einer gebührenfreien Hotline ist technisch nicht möglich. Denn mit einem Telefon, das mit einem ukrainischen Mobilfunkvertrag ausgestattet ist, kann keine 0800-Rufnummer angewählt werden.
Die Hotline fungiert als erste Anlaufstelle für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die Interesse an einer Arbeitsaufnahme oder einer Ausbildung haben. Damit ermöglicht die BA einen unkomplizierten Zugang zu ihren Unterstützungsleistungen ohne Sprachbarrieren. Schwerpunkte bei der Information im Rahmen der Arbeitsaufnahme und Ausbildung sind die Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse und der Zugang zu Sprachkursen.
Falls sich weitere Fragen, die sich aufgrund der geänderten Lebenssituation ergeben (wie Wohnungssuche, Sozialleistungen, Krankenversicherung), geben die Mitarbeiter Hinweise auf weitere Informationsquellen.
Bundesweit sind nach Angaben des Innenministeriums bislang rund 362.000 Geflüchtete aus der Ukraine erfasst. Wie viele Personen tatsächlich in Deutschland Schutz gefunden haben, lässt sich allerdings nicht genau beziffern. Denn die meisten der Kriegsvertriebenen sind bei Privatleuten untergekommen und vermutlich noch nicht vollumfänglich bei den Behörden registriert.
Bei den Ausländerbehörden des Alb- Donau-Kreises und der Stadt Ehingen haben sich bislang rund 720 Menschen gemeldet, die aus der Ukraine geflüchtet sind. Darunter sind sowohl Personen, die eine Verlängerung ihres visumfreien Aufenthalts um weitere 90 Tage beantragt haben, als auch Personen, die eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis für Schutzsuchende gemäß Paragraph 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beantragt haben.
Die Anmeldung bei den örtlichen Einwohnermeldeämtern in den Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Ausländerbehörden bringt für die Ukrainerinnen und Ukrainer viele Vorteile mit sich.
Beispielsweise erhalten die Menschen bei Bedarf eine finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt und eine Krankenversorgung.
Zudem werden die Mietkosten innerhalb eines angemessenen Rahmens übernommen.
Auch der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt wird erst durch eine Registrierung möglich. Daher appelliert die Koordinierungsstelle für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Landratsamt Alb-Donau-Kreis an die Geflüchteten, sich zeitnah zu registrieren.
Zusätzlich unterstützen die Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager im Alb-Donau-Kreis die Geflüchteten beim Ankommen, bei Behördengängen und in ihrem neuen Alltag. Sie vermitteln beispielsweise Sprachkurse, Hilfe bei der Arbeitssuche oder zeigen den Weg zum Kindergarten beziehungsweise der Schule. Bei Fragen zur Registrierung helfen sie ebenfalls gerne weiter.
Am 31. Mai endete die Freifahrt-Regelung für ukrainische Geflüchtete.
Ab dem 1. Juni erhalten registrierte Geflüchtete aus der Ukraine auf Beschluss der Bundesregierung umfassende Hilfen - inklusive Angeboten für die Nutzung von Öffentlichen Verkehrsmitteln
DING-Presseinfo "Freifahrt für ukrainische Geflüchtete endet am 31.5" vom 25.5.2022
ab 24. Mai 2022 können Hryvnia-Banknoten in Euro umgetauscht werden.
Geflüchtete, die vor Kiregshandlungen aus der Ukraine geflohen sind, können ab dem 24. Mai 2022 in Hryvnia-Banknoten in Euro tauschen. Darauf haben sich das Bundesministerium der Finanzen, die Deutsche Bundesbank und die Deutsche Kreditwirtschaft sowie die Nationalbank der Ukraine verständigt.
Die Deutsche Kreditwirtschaft will die Geflüchteten unterstützen und wird mit ihren teilnehmenden Banken und Sparkassen das Umtauschprogramm umsetzen.
Flüchtlinge können einen Betrag von insgesamt 10.000 Hryvnia bei den teilnehmenden deutschen Banken und Sparkassen in Euro umtauschen. Der Umtausch kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen und soll gebührenfrei sein. Der Umtausch in Euro erfolgt zu dem auf der Webseite des Bundesbank bekanntgegebenen Wechselkurs. Der Umtausch ist zunächst für drei Monate möglich.
Weite Informationen stellen alle am Umtauschprogramm teilnehmenden Banken und Sparkassen zur Verfügung.
Quelle: Gemeinsame Pressenotiz des Bundesfinanzministeriums, der Deutschen Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft "Umtauschprogramm startet – Ab 24. Mai 2022 können Hryvnia-Banknoten in Euro getauscht werden"
Diese bundesweite Änderung nennt sich Rechtskreiswechsel und ist im April 2022 von der Bundesregierung beschlossen worden. Für die Geflüchteten soll der Rechtskreiswechsel so einfach wie möglich gemacht werden. Alle Personen, die aktuell Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, wurden deshalb direkt vom Jobcenter Alb-Donau oder dem Sozialamt angeschrieben und über die neue Leistung informiert. Das Anschreiben enthält auch den jeweiligen Leistungsantrag und ergänzende Hinweise. Kinder von erwerbsfähigen Eltern wechseln mit diesen den Rechtskreis.
Falls noch nicht erfolgt, bitten wir alle Geflüchteten aus der Ukraine, die vom Rechtskreiswechsel betroffen sind, zeitnah Kontakt zum Jobcenter Alb-Donau aufzunehmen. Das Jobcenter erreichen Sie unter der Rufnummer 0731 400180 oder per E-Mail jobcenter-alb-donau@jobcenter-ge.de. Dort erhalten Sie weitere Informationen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II. Aktuelle Informationen sind auch unter der Homepage des Jobcenters zu finden.
Geflüchtete aus der Ukraine, die vor dem 1. Juli 1956 geboren sind
Für hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die das deutsche Rentenalter erreicht haben (also vor dem 1. Juli 1956 geboren wurden), ist anstatt des Fachdienstes „Flüchtlinge, Integration und staatliche Leistungen“ nun der Fachdienst „Soziale Sicherung, Jobcenter Alb-Donau“ im Landratsamt Alb-Donau-Kreis zuständig. Diese Personen haben Anspruch auf die sogenannte „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).
Weitere Informationen dazu gibt der Fachdienst Soziale Sicherung, Jobcenter Alb-Donau. Dieser ist telefonisch unter der Rufnummer 07391/779-2454 oder per E-Mail ab Manfred.Ruopp@alb-donau-kreis.de erreichbar. Der Fachdienst „Soziale Sicherung, Jobcenter Alb-Donau“ im Landratsamt Alb-Donau-Kreis ist nicht mit dem Jobcenter Alb-Donau zu verwechseln.
Die Leistungen
Diejenigen Personen, die Leistungen nach SGB II als auch SGB XII erhalten, haben einen Anspruch auf die Sicherung des Lebensunterhalts, zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Daneben besteht für Leistungsberechtigte nach dem SGB II Zugang zu Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen und Zugang zu den gesetzlichen Krankenkassen. Leistungsberechtigte nach dem SGB XII erhalten eine Krankenkassenkarte.
Voraussetzungen für den Rechtkreiswechsel
Damit Geflüchtete Leistungen nach SGB II erhalten können, ist eine erkennungsdienstliche Behandlung und die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes notwendig. Wenn noch keine Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel vorliegt, muss dies bei der Ausländerbehörde des Alb-Donau-Kreises oder der Stadt Ehingen beantragt werden.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 97/2022 "Rechtskreiswechsel: Neue Regelungen für Geflüchtete aus der Ukraine "