Bundestagswahl
Wahlberechtigt ist jede deutsche Staatsbürgerin und jeder deutsche Staatsbürger, die oder der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Mitte Januar 2025 zugestellt.
Um den Amtsbotinnen das Zustellen zu erleichtern, sollte der Briefkasten mit den Namen aller gemeldeten Personen versehen sein.
Die Wahlbenachrichtigung ist bis zum Wahltag zu verwahren und im Wahllokal bei der Stimmabgabe vorzulegen.
Briefwahl
Wer nicht im Wahlraum wählen möchte, kann Briefwahlunterlagen beantragen. Die Wahlbenachrichtigung enthält alle Informationen, die für die Beantragung der Briefwahlunterlagen erforderlich sind. Die bequemste Möglichkeit der Beantragung bietet das Internet. Der Online-Antrag ist nur bei Vorliegen
der Wahlbenachrichtigung möglich. Dieser Dienst ist ab Mitte Januar bis Donnerstag, 20. Februar 2025 um 12:00 Uhr an dieser Stelle frei geschaltet.
Hier gelangen Sie zur Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen können auch persönlich oder schriftlich im BürgerBüro des Langenauer Rathauses beantragt werden. Als Antragsformular dient die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Es ist zu beachten, dass der Wahlscheinantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss.
Briefwahlunterlagen können voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin ausgehändigt oder versandt werden, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen.