Kommunale Wärmeplanung
Das Wärmeplanungsgesetz trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist eine Transformation in eine nahezu klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045.
Mit dem Gesetz werden Kommunen verpflichtet, bis 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
Die Stadt Langenau startete schon früher gemeinsam mit den Verbandsgemeinden Rammingen, Asselfingen und Neenstetten in eine freiwillige kommunale Wärmeplanung.
Nun liegt der kommunale Wärmeplan im Entwurfsstatus vor und wird im Gemeinderat am 27. September 2024 vorgestellt.
Die Unterlagen sind im Ratsinformationssystem abrufbar oder bei der Stadtverwaltung, Marktplatz 5, 1.OG, einsehbar.
Stellungnahmen und Rückmeldungen zum Entwurf können Online oder schriftlich an die Stadt Langenau, Markplatz 1, 89129 Langenau, bis Montag, 14. Oktober 2024 abgegeben werden.
Infoveranstaltung am Montag, 7. Oktober 2024, 19:00 Uhr, im Pfleghofsaal
In einer Infoveranstaltung werden wir mit dem Planersteller EnBW-ODR über die gemeinsame Wärmeplanung der Stadt Langenau, der Gemeinden Rammingen, Asselfingen und Neenstetten, informieren.
Als direkter Ansprechpartner in der Region wird die Regionale Energieagentur Ulm vertreten sein und über die Themen Heizen und Sanieren informieren.
Die GVL-Gasversorgung Langenau GmbH ist als Ansprechpartner zum Thema Wärmenetze vor Ort. Die EnBW-ODR informiert zu Perspektiven in Sachen Wasserstoff.