Anzeigepflicht für Hundehaltung
12.02.2024
Steuerpflichtig ist das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind. Formulare zur An- und Abmeldung einer Hundehaltung sowie das Merkblatt zur Hundesteuer sind im BürgerBüro, den Ortsverwaltungen, dem Steueramt oder über das Internet www.langenau.de erhältlich.
Innerhalb der Stadt Langenau und den Ortsteilen ist die Leinenpflicht zu beachten.