Kinderreisepass wird abgeschafft
Bis zum Jahresende können Kinderreisepässe aber nach wie vor ausgestellt oder um ein weiteres Jahr verlängert werden. Wer noch von der günstigen Ausweisvariante profitieren möchte, sollte den Kinderreisepass baldmöglichst im BürgerBüro oder in den Ortsverwaltungen beantragen. Die Kosten sind mit 13,00 Euro für die Erstausstellung und 6,00 Euro für die Verlängerung geringer als bei einem Reisepass oder Personalausweis. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Kinder müssen zur Beantragung immer persönlich erscheinen. Es ist die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten und bei Erstausstellung in Langenau auch die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich. Das Passbild kann zurzeit noch nicht in den Passbehörden erstellt werden und muss entgegen anderslautender Pressemitteilungen immer noch in Papierform eingereicht werden. Passbilder, die nicht der Fotomustertafel der Bundesdruckerei entsprechen oder älter als ein Jahr sind, müssen zurückgewiesen werden.
Ab 2024 werden für Kinder nur noch dieselben Ausweisdokumente wie für Erwachsene zur Wahl stehen. Es kann ein Personalausweis für 22,80 Euro oder ein Reisepass für 37,50 Euro mit einer maximal sechsjährigen Gültigkeitsdauer beantragt werden. Besonders bei Kleinkindern, kann jedoch eine Neubeantragung innerhalb der Laufzeit nötig sein, da das im Ausweisdokument enthaltene Lichtbild nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung ausreicht.
Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen die Passbehörden keine Empfehlungen aussprechen. Die Entscheidung welches Ausweisdokument beantragt wird, liegt bei den sorgeberechtigten Elternteilen. Ausführliche Reisehinweise und Sicherheitshinweise erhält man über die Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de oder über die Botschaft des Reiselandes.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden wird eine Terminvereinbarung empfohlen.