Die landschaftliche Aussieht von Hörvelsingen, im Vordergrund sind viele Felder und im Hintergrund kann man ein Teil von Hörvelsingen sehen

Aktuell

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht


Zunächst wird am 4. Februar 2024 die Bürgermeisterwahl stattfinden; eine etwaige Stichwahl ist am 25. Februar 2024.

Am 9. Juni 2024 folgen in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen (Kreisrats-Wahlen, Gemeinderats-Wahlen und Ortschaftsrats-Wahlen) und die Europawahl. Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Trägerinnen und Träger des Wahlverfahrens.

Was spricht dafür, Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu werden?

  • Interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit
  • Zeitaufwand beschränkt sich auf einen bis zwei Tag(e)
  • Ehrenamtliche Entschädigung von 70,00 bis 80,00 Euro pro Einsatz

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • Mindestalter 18 Jahre, bei der Bürgermeisterwahl 16 Jahre
  • Deutscher, bei der Bürgermeisterwahl auch EU-Bürger
  • Wohnhaft in Langenau
  • Keine Wahlbewerberin oder kein Wahlbewerber, kein Mitglied des Gemeindewahlausschusses oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag

Wer Interesse an der Mitwirkung bei den Wahlen hat, sendet bitte eine E-Mail an ordnungsamt(at)langenau.de.Das Wahlamt freut sich über jede Unterstützung! Rückfragen dürfen gerne telefonisch unter der Nummer 07345 9622-159 gestellt werden.

Die Anmeldung dient zunächst der Erfassung von interessierten Personen und bedeutet nicht automatisch eine Berufung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer. Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten alle Wahlhelfenden eine schriftliche Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahllokal und in welcher Funktion sie eingesetzt sind.

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