Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Im Jahr 2023 werden zusätzlich zu den Schöffinnen und Schöffen auch die Jugendschöffinnen und -schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gewählt. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags wird in diesem Zusammenhang diverse Personen für das Amt der Jugendschöffen vorschlagen. Die abschließende Auswahl trifft der Schöffenwahlausschuss bei den zuständigen Gerichten. Die Stadt Langenau wurde gebeten, dem Landratsamt geeignete Interessenten vorzuschlagen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Langenau wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, sind von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richterinnen oder Richter, Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen oder Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelferinnen oder Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienerinnen und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen und Schöffen gewählt werden.
Jugendschöffinnen und -schöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Wer an diesem Ehrenamt interessiert ist, kann sich bis spätestens Sonntag, 30. April 2023 bewerben. Das Bewerbungsformular ist im BürgerBüro der Stadtverwaltung, Marktplatz 1, 89129 Langenau oder hier zum herunterladen Bewerbung Jugendschöffenwahl 2023 (PDF).