Ablesen der Wasserzähler
18.11.2019
ACHTUNG:
- Vom Kassenzeichen müssen lediglich die ersten 7 Ziffern eingegeben werden, z. B. bei Kassenzeichen: 1050287-8888-001; Eingabe: 1050287
- Die Zählernummer muss so eingetragen werden, wie sie auf dem Selbstablesebrief angedruckt ist; z.B. 8PIP0004459069.
Eine Eingabe der Zählerstände ist bis zum 23.12.2019 möglich.
Bei einer Nichtabgabe des Zählerstandes muss der Verbrauch geschätzt werden.
Hierfür einfach auf diesen Link klicken „Zählerstände eingeben“. Schnell, sicher und ungestört alle Zählerstände erfassen.
Ansonsten können die Zählerstände auch per Post, Mail oder Fax zugeschickt werden.
Bei Fragen:
Steueramt
Tel.-Nr. 9622-262
Fax-Nr. 9622-285
E-Mail: steueramt@langenau.de
Stadt Langenau