Personalausweis - Adresse ändern lassen
Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis aktualisieren lassen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises.
Bei einem Personalausweis im Scheckkartenformat wird
- die Adressänderung ebenfalls mittels Aufkleber kenntlich gemacht und
- die Anschrift zusätzlich auch auf dem Ausweis-Chip geändert.
Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der An- bzw. Ummeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.
Hinweis: Auslandsdeutsche müssen bei einem Umzug im Ausland keine Adressänderung in ihrem Personalausweis vornehmen lassen. Auf ihrem Dokument findet sich nur die Angabe "keine Wohnung in Deutschland".
- bei Umzug innerhalb der Gemeinde: die bisherige Personalausweisbehörde
- bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Personalausweisbehörde
- bei Wegzug ins Ausland: die bisherige Personalausweisbehörde
Personalausweisbehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
Sie müssen sich schon im Bürgerbüro an- bzw. umgemeldet oder ins Ausland abgemeldet haben.
Wenden Sie sich an
- die bisherige Personalausweisbehörde
- bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
- bei Wegzug ins Ausland,
- die neue Personalausweisbehörde
- bei Umzug in eine andere Gemeinde.
- Personalausweis
- Abmeldung
bei Umzug ins Ausland: Die Personalausweisbehörde soll die Anschrift im Personalausweis ersetzen durch:
"keine Wohnung in Deutschland"
schnellst möglich
keine
keine
Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.
Hier finden Sie umfassende Informationen zum Personalausweis und wie Sie ihn beantragen.
- § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweispflicht)
- § 5 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweismuster; gespeicherte Daten)
- § 7 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Sachliche Zuständigkeit)
- § 8 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Örtliche Zuständigkeit)
- § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweisinhabers)
- § 19 Personalausweisverordnung (PAuswV) (Änderung der Anschrift)
- § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) (Gebühren für Ausweise)