Sitzung vom 7. November
Steinbruch
Die Firma Eckle GmbH beantragt eine Abweichung vom bestehenden Öffentlich-rechtlichen Vertrag bezüglich der bisher vereinbarten Abbaumenge. Dies betrifft einen Zeitraum für die Jahre 2025 – 2027.
Im Zuge der Baumaßnahme an der A 8 werden im Bereich Elchingen große Mengen an Auffüllmaterial benötigt
Der Autobahn GmbH des Bundes ist es wichtig, dass bei solch enormen Mengen von Auffüllmaterial das Material regional und möglichst ökologisch geliefert wird. Es wären kurze Transportwege, der Transport führt durch keine Ortsdurchfahrt, das gesamte Auffüllmaterial wird aus einer Abbaustätte geliefert, direkt an der Abbaustelle geladen und muss nicht im Schotterwerk aufbereitet werden.
Eine Anpassung der Genehmigung in Bezug auf die Abbauzeit und die Rekultivierungszeit wäre nicht erforderlich, da es sich bei den zusätzlichen Abbaumengen in den Jahren 2025 – 2027 nicht um den Rohstoff handelt, der für die Berechnung der Abbauzeit ausschlaggebend wäre.
Bei den zusätzlichen Mengen, handelt es sich um den Abraum (Schicht zwischen Oberboden und Wertgestein/Rohstoff). Diese Schicht habe auf die Berechnung der Abbauzeit und somit auch auf die Rekultivierungszeit keinen Einfluss.
Der Ortschaftsrat (OR) Hörvelsingen stimmte dem Antrag einstimmig zu.
Der Antrag des OR Albeck auf Verlängerung des Schallschutzwalles wurde mehrheitlich unterstützt.
Verschiedenes
Hennastall
Ortsvorsteherin (OV) Martina Röscheisen berichtete vom aktuellen Baustand.
Sämtlicher Innenputz wurde in Eigenleistung abgeschlagen, die Bodenplatte wurde von einer Fachfirma eingebaut.
Auf der Westseite muss aus brandschutztechnischen Gründen der Eingang geschlossen werden. Dies wird in Eigenleistung durchgeführt. In KW 46 werden die Fenster geliefert und eingebaut. Im Anschluss wird der Innenputz beauftragt und ausgeführt, dafür liegen bereits mehrere Angebote vor.
Die Zimmerei hat noch Restarbeiten im Bereich Dach und Innenwände zu erledigen, außerdem hat noch die Materiallieferung für die Bodenbelagsarbeiten zu erfolgen.
Bis zum 30.11. muss die Maßnahme über die LEADER-Mittel abgerechnet werden.