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Virtuelles Amt Langenau

Im Virtuellen Amt können Sie viele Anliegen im BürgerBüro oder Standesamt bequem per Videosprechstunde erledigen. Das Angebot verbindet die Vorteile digitaler Verwaltungsleistungen mit der persönlichen Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Während des Gesprächs können Sie gemeinsam Formulare ausfüllen, Anträge stellen und Unterlagen digital unterschreiben.

Die Termine für das Virtuelle Amt erkennen Sie in der Online-Terminvereinbarung an der Kennzeichnung "(virtuell)". Bitte beachten Sie, dass diese Termine ausschließlich online stattfinden.

So funktioniert´s:

1.    Termin vereinbaren

Über die Online-Terminvereinbarung buchen Sie für Ihr gewünschtes Anliegen einen entsprechenden Termin. Sie erkennen die Termine für die Videosprechstunde an der Kennzeichnung „(virtuell)“. Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie eine Terminbestätigung per E-Mail mit dem Zugangslink.

2.    Teilnahme starten

Zum vereinbarten Zeitpunkt klicken Sie auf den Link in der Terminbestätigung, um sich in das Virtuelle Amt einzuwählen. Mit Klick auf „Live Beratung starten“ gelangen Sie in den virtuellen Warteraum. Die Verbindung wird über den Webbrowser aufgebaut, eine zusätzliche Software muss für die Nutzung nicht installiert werden.

3.    Identitätsprüfung

Einige Anliegen erfordern eine Legitimation. Hierfür zeigen Sie Ihren gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) über die Kamera.

4.    Bearbeitung Ihres Anliegens

Während des Gesprächs führt Sie Ihre Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter durch den Termin. Dabei können über das Portal gemeinsam Anträge und Formulare ausgefüllt und digital unterschreiben werden. Erforderliche Unterlagen, können Sie direkt während der Videosprechstunde sicher hochladen.

5.    Bezahlung

Anfallende Gebühren werden direkt im Termin per Kreditkarte oder PayPal beglichen.

6.    Dokumente erhalten

Ausgestellte Bescheinigungen, Nachweise oder Bestätigungen stehen Ihnen unmittelbar digital zum Download bereit. Hiervon ausgenommen sind Bescheinigungen und Urkunden des Standesamts, diese werden Ihnen per Post zugeschickt.

Aktuelle Leistungen im Virtuellen Amt

Häufige Fragen

Wichtiger Hinweis

  • Sie dürfen keine unerlaubten Aufnahmen im Rahmen des Virtuellen Amt anfertigen. 
    Dies wäre eine Straftat nach §201 bzw. §201a StGB.

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