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Antrag auf Auszahlung der Zuwendung für die Anlage von Blühstreifen auf Ackerschlägen - Verpflichtungsjahr 2024

Antragstellerin / Antragsteller:

Die Maßnahmennummer wird von der Gemeinde vergeben.

Einreichungsfrist: 19.04.2024

Zuwendungen der Stadt Langenau für die Anlage eines Blühstreifens auf Gemarkungsfläche.

Ich/Wir beantrage(n) hiermit aufgrund des oben genannten Zuwendungsbescheides für den

Verpflichtungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 die abschließende Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung für die Anlage von Blühstreifen auf Ackerschlägen

Die zur Förderung beantragten Blühstreifen/Blühflächen ergeben sich aus der eingereichten Flächenaufstellung inklusive Lageskizze, zum Beispiel FIONA - Ausdruck

Hinweise:

  • Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn die Angaben vollständig sind und der Antrag rechtzeitig eingereicht wird.
  • Gemeinsamer Antrag: Schlag mit Blühstreifen im FSV durch Ankreuzen kennzeichnen! In der Schlagbearbeitungsmaske unter „Zusatzfelder für spez. Nutzungscodes“ das jeweilige Kästchen für Bejagungsschneise oder Blühstreifen kennzeichnen
  • Legen Sie keine Blühstreifen auf Flächen mit bestehenden Fakt-Verpflichtungen an
  • Beachten Sie bitte die „Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag“

Ökologische Aspekte bei der Anlage und Pflege von Blühstreifen:

  • möglichst im Acker oder zwischen 2 Schlägen (geringerer „Feinddruck“ für Bodenbrüter)
  • möglichst im / am Getreideacker
  • möglichst nicht an einer viel befahrenen Straße
  • möglichst lange stehen lassen (über den Winter für ein möglichst langes Blühangebot)
  • keine Pflanzenschutzmittel, keine Düngung im Blühstreifen
  • möglichst keine Insektizidanwendung in der Nähe des Blühstreifens

*) Pflichtfeld

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