Antrag auf Zuschuss für Mehrwegwindeln
Antragsberechtigt sind erziehungsberechtigte Personen von Kindern bis zum Alter von 3 Jahren, die ihren melderechtlichen Wohnsitz in Langenau haben.
Beantragt wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 50,00 Euro für den Kauf von Mehrwegwindeln
Die Rechnung muss mindestens 100,00 Euro betragen und hochgeladen werden.
Auszahlung des Zuschusses:
Der Zuschuss soll an folgende Bankverbindung ausbezahlt werden:
Hinweis: Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die antragstellende Person versichert die Richtigkeit der oben gemachten Angaben.
Hinweis gem. DSGVO: Die antragstellende Person – Erziehungsberechtigte Person – ist damit einverstanden, dass die Stadt Langenau die hier erhobenen Daten zur Richtigkeit der oben gemachten Angaben speichert und weiterverarbeitet. Die Stadt Langenau versichert, das die o.g. Daten nur zur Bearbeitung dieses Antrags verwendet werden. Die Informationspflichten gemäß Art.13 DSGVO sind Bestandteil des Antrags.